EU-Steuernachforderung: Apple warnt vor Rechtsunsicherheit

Die Milliarden-Steuernachzahlung laufe dem gesunden Menschenverstand zuwider, so Apple. Der Konzern versuche Verwirrung zu stiften, kontert die EU-Kommission.

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Apple

(Bild: dpa, Paul Miller/EPA)

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Apple hat die von der EU-Kommission verhängte Steuernachzahlung in Höhe von über 13 Milliarden Euro scharf kritisiert. Die Kommission nutze ihre Macht, um nachträglich Änderungen an nationaler Gesetzgebung vorzunehmen, argumentierte ein Anwalt des iPhone-Konzerns am Dienstag vor dem EU-Gericht in Luxemburg und warnte, dies "unterminiere die Rechtssicherheit", auf die Unternehmen in Europa vertrauen. Die Kommission betonte ihre Sichtweise, dass Irland die Steuern zu niedrig angesetzt habe.

Das iPhone, das iPad, der App Store und alle anderen Produkte und Dienste
wurden in den USA "entworfen und entwickelt", argumentiert Apple. Es "läuft der Realität und dem gesunden Menschenverstand zuwider", dass die Kommission praktisch Apples gesamten Auslandsgewinn den zwei Tochterunternehmen in Irland zuschreibe. "Apple zahlt jetzt rund 20 Milliarden Euro Steuern in den USA auf dieselben Gewinne, die laut der Kommission auch in Irland besteuert werden müssten".

EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager hatte Apple im August 2016 dazu aufgefordert, den Milliardenbetrag an Steuern in Irland nachzuzahlen, da das Land dem Konzern eine unzulässige Sonderbehandlung gewährt habe. Auch Irland hat gegen den Steuerbescheid Einspruch eingelegt. Die Analyse der EU-Wettbewerbshüter weise "grundlegende Fehler" auf, es habe keine unzulässige Beihilfe gegeben, hieß es von Irlands Anwalt.

Die Kommission bestritt nicht, dass ein Großteil des intellektuellen Eigentums bei Apple in den USA entsteht – sie warf dem Konzern aber vor, Verwirrung stiften zu wollen. Die irische Steuerbehörde habe nicht die notwendigen Analysen durchgeführt, um entscheiden zu können, zu welchen Anteilen die Gewinne in den USA und in Irland versteuert werden müssten. Sie habe sich stattdessen auf die Angaben des Konzerns verlassen.

Auch Apples Darstellung, die irischen Töchter seien lediglich mit Vertrieb und Fertigung beauftragt gewesen, wies die EU-Kommission zurück. Das sei nicht alles, "was in Cork vor sich geht". Nach Ansicht der Kommission ordnete Apple die Erträge "Verwaltungssitzen" zu, die nur auf dem Papier existierten, statt Steuern in Europa zu bezahlen.

Die Wettbewerbskommissarin erklärte zuvor, Apple habe in Irland im Jahr 2014 eine Körperschaftssteuer von nur 0,005 Prozent bezahlt. Inzwischen geht die Kommission davon aus, dass auch die irischen Aktivitäten in dem Zeitraum hätten höher besteuert werden sollen. Die Kommission habe nur für "Schlagzeilen durch die Nennung kleiner Zahlen" sorgen wollen, kritisierte Apples Anwalt.

Apple ist mit einer sechsköpfigen Delegation vor Gericht erschienen, darunter auch Finanzchef Luca Maestri, wie die Nachrichtenagentur Reuters berichtet. Eine Entscheidung des EU-Gerichts wird in den kommenden Monaten erwartet, der Verlierer kann dann noch in Berufung beim Europäischen Gerichtshof gehen – entsprechend dürfte sich der Streit um weitere Jahre hinziehen.

[Update 17.9.2019 17:05 Uhr] Mehrere Richter zeigten sich frustriert mit den zum Teil recht dünnen Informationen insbesondere zur ersten Steuervereinbarung aus dem Jahr 1991, wie die dpa berichtet. "Ich habe aufrichtige Schwierigkeiten zu verstehen, wo die meisten Zahlen herkommen", gab etwa Richter Alexander Kornezov zu Protokoll.

Die Vertreter Irlands räumten ein, dass das Verfahren zur Zuordnung der Gewinne heute besser dokumentiert worden wäre. Zugleich wollten die Richter aber auch von der Kommission wissen, auf welcher rechtlichen Basis sie den Einsatz des Fremdvergleichsgrundsatzes in dem Fall voraussetzt. Nach diesem Grundsatz müssen bei der Gewinnanalyse auch verwandte Unternehmen wie unabhängige Einheiten betrachtet werden. (lbe)