Smarter Türöffner Nello: Ab 18. Oktober ohne Funktion

Der Hersteller sieht sich aufgrund seiner Insolvenz gezwungen, den Betrieb des Nello-Servers einzustellen. Damit ist der Türöffner "Nello One" nutzlos.

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Smarter Türöffner Nello: Ab 18. Oktober ohne Funktion

(Bild: Nello)

Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Nico Jurran

Eine am Mittwochabend verschickte Mail des Münchner Start-ups Locumi Labs dürfte Wasser auf die Mühlen der Kritiker von Cloud-Lösungen sein: Darin teilt das Unternehmen seinen Kunden mit, dass es sich leider gezwungen sehe, den Betrieb des Nello-Servers am 18. Oktober einzustellen.

Eben dieser Server ist jedoch nötig, um den smarten Haustüröffner "Nello One" zu nutzen. Ergo verwandelt sich das seinerzeit für rund 150 Euro verkaufte Smart Lock danach in Elektroschrott. Immerhin einen Hoffnungsschimmer scheint es zu geben: Das Unternehmen schreibt, es arbeite "aktuell an einer Lösung, welche wir dir in Kürze vorstellen werden. 🤗".

Die Locumi Labs GmbH hatte Ende Juli Insolvenz angemeldet. In dem Schreiben vom Mittwoch heißt es, dass sie "in den vergangenen 8 Monaten trotz großer Anstrengungen leider keinen Investor bzw. Käufer finden konnten, der in die Weiterentwicklung und Aufrechterhaltung von Nello investiert." Man habe bis zuletzt gehofft, ein besseres Ende für die Kunden und das Unternehmen erreichen zu können.

Ab sofort könne das Unternehmen auch keinen Kundensupport mehr anbieten, heißt es weiter. Alle Insolvenzforderungen sind bis zum 6. November 2019 schriftlich an den Münchener Rechtsanwalt Hubert Ampferl als Insolvenzverwalter zu stellen.

Die Idee vom schlüssellosen Zugang zur Wohnung endete für Bewohner von Mehrfamilienhäusern lange bereits an der Haustür – bis Nello im vergangenen Jahr mit dem "Nello One" eine Lösung fand: Ein mit der Gegensprechanlage in der Wohnung verbundenes WLAN-Modul, das ein Klingeln an der Haustür registriert und den Türöffner betätigen kann – dank Internetverbindung auch auf Befehl vom Smartphone aus der Ferne.

Da man an der bestehenden Verkabelung der Gegensprechanlage nichts ändert, bleibt deren ursprünglicher Funktionsumfang vollständig erhalten. Man kann sie also weiterhin nutzen, um mit Besuchern sprechen und ihnen per Knopfdruck die Haustür öffnen.

Im Test des smarten Schließsystems Nello One hatte c't darauf hingewiesen, dass es rechtliche Bedenken gegen den Einsatz von Nello One ohne ausdrücklich Zustimmung des Hauseigentümers gibt. Der Knackpunkt ist die Stromversorgung: Nello versorgt sich aus der Gegensprechanlage. Deren Kosten werden auf die Hausgemeinschaft umgelegt, sodass die Stromentnahme wohl den Tatbestand des Stromdiebstahls gemäß § 248c Strafgesetzbuch erfüllt. Dass es sich bei Gegensprechanlagen um Niedervolt-Systeme handelt und sich alle Änderungen wieder rückgängig machen lassen, ändert daran nichts. (nij)