Schadenersatz nach Virenbefall

Das Hamburger Landgericht hat ein EDV-Unternehmen zu Schadenersatz verurteilt, weil es bei der in Auftrag gegebenen Virenüberprüfung einen Schädling übersah.

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Von
  • Patrick Brauch

Das Hamburger Landgericht hat ein EDV-Unternehmen zu Schadenersatz verurteilt, weil es bei der in Auftrag gegebenen Virenüberprüfung einen Schädling übersah. Im Rahmen einer Werbeaktion hatte ein EDV-Unternehmen Disketten an mehrere hundert Unternehmen versendet. Es stellte sich heraus, dass eine Microsoft Word-Datei mit dem W97M/Class.D-Virus infiziert war. Der Makrovirus ändert die Benutzerregistrierung von Microsoft Word und wirft beleidigende Dialogboxen aus.

Das geschädigte Unternehmen war gezwungen, eine telefonische Rückrufaktion zu organisieren und ein Fachunternehmen damit zu beauftragen, den Schädling von bereits verseuchten Rechnern wieder zu entfernen.

Das Landgericht entschied, dass ein EDV-Fachunternehmen, das vertraglich übernimmt, Datenträger auf Virenbefall zu prüfen, für den Schaden haftet, wenn bei der Prüfung ein Schädling übersehen wurde. Das Fachunternehmen, dass den Schädling übersah, muss nun wohl für die Kosten der Rückrufaktion und Reparatur bei Kunden aufkommen (Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig).

Mit diesem Urteil gelang es erstmalig, SchadenersatzansprĂĽche im Zusammenhang mit dem Virusbefall von EDV-Anlagen durchzusetzen. Andreas Wehlau, Vertreter der Anklage, ist zufrieden: "Das Urteil ist sehr zu begrĂĽĂźen, weil endlich klargestellt wird, dass auch bei der Verbreitung von vermeintlich harmlosen Computerviren SchadenersatzansprĂĽche entstehen." (pab)