Verfassungsgericht lehnt Klagen gegen Fahrverbote ab

Autofahrer sind vor dem Bundesverfassungsgericht mit Klagen gegen Dieselfahrverbote in Stuttgart gescheitert. Das Karlsruher Gericht nahm neun Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung an

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  • dpa

Das Argument mit den Schildern wollte das Verfassungsgericht wohl nicht diskutieren müssen.

(Bild: ACE Auto Club Europa e.V./Bartmus )

Autofahrer sind vor dem Bundesverfassungsgericht mit Klagen gegen Dieselfahrverbote in Stuttgart gescheitert. Das Karlsruher Gericht nahm nach einer Mitteilung vom Dienstag (22. Oktober 2019) neun Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung an.

Sie hatten sich gegen Fahrverbote für Dieselfahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 4 und schlechter gerichtet. Begründet wurde der schon am 1. Oktober ergangene Kammerbeschluss nicht. Zuvor waren die Kläger, darunter sieben Autofahrer und ein Autohändler aus dem Stuttgarter Raum, schon vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg und dem Verwaltungsgericht Stuttgart erfolglos geblieben.

Angeblich problematische Schilder

Die Kläger hatten versucht, das für das Stuttgarter Stadtgebiet geltende Verbot mit Eilanträgen in den Vorinstanzen zu kippen. Sie machten unter anderem geltend, dass es für die verwendeten Zusatzschilder keine Rechtsgrundlage gebe und dass sie nicht, wie vom Gesetzgeber gefordert, leicht ablesbar seien. Die KfZ-Innung Stuttgart, die acht der Beschwerden unterstützt hatte, nannte die Entscheidung der Karlsruher Richter bedauerlich.

Fahrverbote für Dieselfahrzeuge dieser Schadstoffklasse gelten seit dem 1. Januar diesen Jahres im gesamten Stuttgarter Stadtgebiet. Sie gehen auf Urteile des Verwaltungsgerichtes Stuttgart und auch des Bundesverwaltungsgerichts zurück. In diesen wurde das Land Baden-Württemberg dazu verpflichtet, den Luftreinhalteplan so aufzustellen, das die Stickstoffdioxid-Grenzwerte in der Stadt eingehalten werden.

(fpi)