Rechtsrahmen für Datenaustausch mit USA: EU-Kommission sieht Mängel

Die Verfahren zur Aufnahme neuer Firmen in das "Privacy Shield" müssen kürzer werden, verlangt die EU-Kommission.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 22 Kommentare lesen
Privacy Shield
Lesezeit: 1 Min.
Von
  • dpa

Zur besseren Umsetzung der Datenschutz-Vereinbarung zwischen der EU und den USA fordert die EU-Kommission Nachbesserungen von Washington. So müssten die Verfahren zur Aufnahme neuer Firmen in das "Privacy Shield" kürzer werden, verlangte die Brüsseler Behörde am Mittwoch in einem jährlichen Bericht.

Mit Blick auf den Umgang mit Personaldaten sollten zudem weitere Leitlinien für Unternehmen entwickelt werden. Auch müsse die US-Handelsbehörde ihre Untersuchungen zur Einhaltung des Datenschutzschilds intensivieren.

Der EU-US-Datenschutzschild war im Sommer 2016 in Kraft getreten und legt Standards für den Umgang mit europäischen Informationen in den USA fest. Es legt auch Voraussetzungen für die Weiterleitung von Daten aus den USA in andere Staaten fest. Mittlerweile nutzen fast 500 Unternehmen auf beiden Seiten des Atlantiks den Rechtsrahmen.

Insgesamt würdigte die EU-Kommission am Mittwoch große Fortschritte bei der Umsetzung des Abkommens. Der Bericht bestätige, dass die USA weiterhin ein angemessenes Level an Datenschutz sicherstellt, hieß es. Seit 2018 habe es viele Verbesserungen gegeben. So gebe es auf US-Seite mittlerweile monatliche Stichproben einiger Unternehmen, um die Einhaltung des Abkommens zu überprüfen. Zudem seien die letzten beiden unbesetzten Stellen in der US-Aufsichtsbehörde für Datenschutz und bürgerliche Freiheiten besetzt worden, so dass es zum ersten Mal keine Vakanzen gebe. (anw)