Urteil: Händler muss nicht auf Handy-Sicherheitslücken hinweisen

Elektronikmärkte müssen Kunden nicht darauf hinweisen, dass Smartphones Sicherheitslücken enthalten oder eventuell zukünftig keine System-Updates mehr bekommen.

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Von
  • dpa

Elektronikmärkte müssen Kunden nicht darauf hinweisen, dass sie ein Android-Smartphone mit Sicherheitslücken und ohne zukünftige Betriebssystem-Updates kaufen. Das hat der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln entschieden (Az.: 6 U 100/19). Es stelle für solche Händler einen unzumutbaren Aufwand dar, sich Informationen über mögliche Sicherheitslücken für jedes einzelne von ihnen angebotene Smartphone-Modell zu verschaffen, begründete die Kammer ihr Urteil.

Zwar sei es für Verbraucher immens wichtig, von Sicherheitslücken zu wissen, da durch solche Schwachstellen die Privatsphäre verletzt werden und Daten zu betrügerischen Zwecken missbraucht werden könnten. Es sei aber auch zu berücksichtigen, dass Händler Lücken nur durch Tests für alle möglichen Software-Versionen eines Modells feststellen könnten – und es selbst dann nicht unbedingt möglich sei, alle vorhandenen Schwachstellen festzustellen, so das Gericht weiter.

Zudem könnten sich festgestellte Lücken ändern, so dass die Tests in regelmäßigen Abständen wiederholt werden müssten. Nichts anderes gelte für Informationen über die Bereitstellung von Sicherheits- oder Betriebssystemupdates. Allein der Hersteller wisse und entscheide, ob und wann er Updates für neue Versionen von Android an das jeweilige Smartphone-Modell anpasst, sei aber dabei wiederum selbst abhängig von ihm nicht bekannten Veröffentlichungsterminen, die der Entwickler des Betriebssystem festlegt.

In dem Fall hatte ein Verbraucherverband gegen einen Elektronikmarkt geklagt. Der Verband hatte dort diverse Android-Smartphones gekauft und vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) untersuchen lassen. Dabei stellte sich etwa heraus, dass zwei Geräte mit nominell derselben älteren Android-Version einen unterschiedlichen Stand in Sachen Sicherheitsupdates hatten.

Während das BSI bei einem Gerät nur eine Sicherheitslücke fand, waren es bei dem anderen ganze 15 – ein eklatantes Sicherheitsrisiko für Nutzer, wie das BSI befand. Nachdem sich die Behörde erfolglos an den Hersteller gewandt hatte, verlangte der Verbraucherverband vom Elektronikmarkt, die Geräte zumindest nicht mehr ohne Hinweis auf die Sicherheitslücken zu verkaufen. (bme)