Schweiz: Kanton Genf verbietet Fahrdienstvermittler Uber den Betrieb

Der Kanton Genf stoppt Uber und sein Geschäftsmodell. Der Fahrdienstvermittler darf seine Dienste erst wieder anbieten, wenn er seine Fahrer anstellt.

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Schweiz: Kanton Genf verbietet Fahrdienstvermittler Uber den Betrieb

(Bild: pixabay.com)

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Von
  • Tom Sperlich
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Der Onlineplattform für Fahrdienstvermittlung Uber wurde vom Genfer Staatsrat untersagt, ihre Aktivitäten im Kanton fortzuführen. Und zwar solange, bis die Firma geltendes Recht einhält, ihre Fahrer anstellt und Sozialleistungen bezahlt, sagte Staatsrat Mauro Poggia am Freitag zum Schweizer Radio und
Fernsehen (SRF).

Der Kanton habe eine juristische Untersuchung durchgeführt, so Poggia, welche zum Schluss gelangte, dass der Kanton den Fahrdienstvermittler als Transportunternehmen einzustufen habe. Uber müsse daher die kantonalen Gesetze und Regeln für Taxis und Transporte mit Chauffeuren sowie das Obligationenrecht berücksichtigten.

Uber dürfe seine Fahrer nicht als Partner betrachten, sondern als Fahrer, die regulär anzustellen seien, inklusive der Bezahlung üblicher Sozialleistungen sowie Urlaub. „So wie bei anderen Firmen auch“, sagte Mauro Poggia. Das gelte rückwirkend bis 2014, seitdem das Unternehmen im Kanton Genf wirtschafte. Solange dies nicht der Fall ist, verbietet die Kantonsregierung dem kalifornischen Unternehmen, seine Aktivitäten im Kanton unter den momentanen Bedingungen fortzusetzen.

De facto habe die Analyse des kantonalen Arbeitsdepartments ergeben, dass die sogenannten unabhängigen Uber-Fahrer die gesetzlichen Anforderungen als Selbständige nicht erfüllen, sagte Staatsrat Poggia im SRF-Interview. Laut der Untersuchung legt Uber Kriterien wie Fahrtpreise, Abrechnungen und selbst ein Bewertungssystem seiner Fahrer fest.

„Die Fahrer sind Uber unterstellt, Uber entscheidet, verrechnet die Fahrten und schließt auch Fahrer aus. Diese Entscheidungen fällt alleine Uber. Und bei Entlassungen gibt es keinen Schutz für die Fahrer“, so Mauro Poggia.

Staatsrat Poggia schilderte gegenüber dem SRF Uber-Statements, wonach sich das Gesetz Uber anzupassen habe, sonst verlasse man das Land. So funktioniere das aber nicht, sagt Poggia. Wenn ein Unternehmen ins Land komme, habe es sich den geltenden Gesetzen anzupassen. Die Behörden fürchten auch eine Armutsfalle für Uber-Fahrer, denen bei der Pensionierung Rentenversicherungsbeiträge fehlen würden und die Allgemeinheit dann die Kosten anstelle des Arbeitgebers decken müsse. Noch dazu rechne der kalifornische Konzern die Schweizer Fahrten laut SRF steuergünstig in den Niederlanden ab.

Uber hat nun 30 Tage Zeit, gegen den Beschluss Berufung einzulegen und damit eine aufschiebende Wirkung zu erreichen. Der Fahrdienstanbieter hat laut Medienberichten vom Samstag bereits angekündigt, gegen den Entscheid Beschwerde einzulegen.

Sollte der Einspruch vor dem Genfer Verwaltungsgericht erfolglos bleiben, will Uber die Tätigkeit im Westschweizer Kanton aufgeben. Dies hat Steve Salom, Chef von Uber Schweiz, Österreich, Frankreich, gegenüber SRF bestätigt. „Beim derzeitigen Stand der Dinge würden wir Genf verlassen“, wird Salom vom SRF zitiert. Es komme für Uber nicht infrage, im Westschweizer Kanton zu bleiben, wenn es seine Fahrer im „klassischen Sinne“ anstellen müsse. Auch Sozialabgaben zu bezahlen, sei keine Option für Uber.

In den drei weiteren Städten (Lausanne, Basel, Zürich), in denen Uber in der Schweiz tätig ist, geben sich die Kantonsregierungen noch zurückhaltend. Auch dort werde aber geprüft, ob Uber-Fahrer als Selbstständige oder Angestellte anzusehen seien.

Im US-Bundesstaat Kalifornien, woher die meisten Anbieter der Plattform-Wirtschaft abstammen, hat der Senat im vergangenen September entschieden, Firmen wie Uber – aber auch ähnliche Firmen der 'Gig Economy' – als Arbeitgeber zu betrachten. Menschen, die für sie arbeiten, gelten dann als Angestellte. Die Verabschiedung eines entsprechenden Gesetzesentwurfs im US-Staat gilt als sicher.

Im Kanton Genf wurde Uber Anfang 2015 bereits einmal verboten, weil seine Dienste einem damals geltenden kantonalen Taxi-Gesetz nicht entsprachen. Das Gesetz wurde im Herbst 2016 revidiert. (tiw)