Handelssanktionen auch gegen Domains

Der Verkauf der Domain uruklink.net an den Irak verstößt nach Ansicht eines US-Anwalts gegen Handelssanktionen.

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Von
  • Monika Ermert

Viermal hat das vom staatlichen irakischen Informationsbüro betriebene Portal Uruklink.net in den vergangenen Wochen den Registrar wechseln müssen. Nachdem es nacheinander bei drei US-Domainprovidern rausgeflogen ist, wurde es Kunde des schwedischen Providers DomainInfo. Grund für die unfreiwillige Odyssee sind die von vielen Ländern gegen den Irak verhängten Handelssanktionen.

Diese auf der Grundlage verschiedener UN-Resolutionen verhängten Handelssanktionen beziehen sich nach Ansicht des Rechtsanwaltes John Berryhill auch auf den Verkauf von Domainnamen in den Irak. "Im Fall uruklink.net ist es einfach so, dass es US-Bestimmungen gibt, die Geschäftsbeziehungen mit Partnern im Irak verbieten", urteilt Berryhill, der den Stein durch Hinweise an die verschiedenen US-Registrare ins Rollen brachte. Es gehe dabei keineswegs um eine Bewertung von Inhalten auf der Seite, betonte Berryhill gegenüber heise online. Uruklink, das von der State Company for Internet Services betrieben wird, gilt als Propagandaseite des Regimes von Saddam Hussein.

Nacheinander wechselten die Betreiber vom VeriSign-Unternehmen Register.com zu zwei weiteren US-Registraren. Nicht eingelassen aber hat sich bislang offensichtlich VeriSign Global Registry darauf, die Domain einfach aus der zentralen Registry zu löschen. VeriSign kann allerdings darauf verweisen, dass seine Vertragspartner die jeweiligen Registrare sind.

Die jüngste Station der State Company for Internet Services ist der schwedische Registrar DomainInfo. Doch auch die EU-Staaten sind aufgrund einer Verordnung aus Brüssel zur Einhaltung der Handelssanktionen verpflichtet. In einer ersten, persönlichen Reaktion äußerte sich ein Mitarbeiter des schwedischen Außenministeriums skeptisch zu der Frage, ob man die Registrierung unterbinden werde. Die EU-Sanktionen beträfen Handelsbeziehungen zum Irak außerhalb des Öl-für-Nahrungsmittel-Programmes. Bestimmte Inhalte einer Webseite machten diese aber nicht zum Ziel von Sanktionen.

DomainInfo könnte sich auch auf eine Ausnahmeklausel beziehen, die Telekommunikationsdienstleistungen vom EU-Boykott ausschließt. Anwalt John Berryhill allerdings ist der Ansicht, dass Domainregistrierung nicht als eine Telekommunikationsdienstleistung zu sehen ist. Zudem gebe es für irakische Anbieter Alternativmöglickeiten, ihre Inhalte im Web zu verbreiten. Wenn man zur Auffassung käme, dass die Handelsbeschränkungen negative Auswirkungen auf die freie Meinungsäußerung hätte, stehe es den verschiedenen Ländern frei, die Sanktionspolitik zu ändern, so Berryhill.

Ein Ende der Sanktionen, vor allem im Bereich medizinischer VersorgungsgĂĽter, fordern seit langem verschiedene Menschenrechtsorganisationen. (Monika Ermert) / (wst)