GPS-Überwachung von Firmenwagen: Was erlaubt ist und was nicht

GPS-Tracker in den Dienstwagen erlauben es dem Chef, die Wege seiner Leute präzise zu verfolgen. Die umfassende Überwachung birgt jedoch rechtlichen Zündstoff.

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GPS-Überwachung von Firmenwagen

(Bild: Shutterstock/Bykfa)

Lesezeit: 9 Min.
Von
  • Harald Büring
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Das US-amerikanische Navstar-GPS-Satellitennetz (Global Positioning System), ursprünglich für rein militärische Zwecke eingerichtet, hilft seit über zwanzig Jahren auch zivilen Orientierungssuchern. Viele Millionen Navigationssysteme sowie Legionen von Smartphones wüssten ohne die gut 30 Satelliten nicht, wo sie gerade sind.

Wenn man einen GPS-Empfänger mit einem Mobilfunksender verheiratet, entsteht ein GPS-Tracker: ein Überwachungsinstrument, das seinen Aufenthaltsort an einen mit dem Internet verbundenen Empfänger und darüber an einen Rechner irgendwo auf der Welt verpetzt. Für die Echtzeit-Darstellung und Auswertung der Trackerdaten gibt es ausgefeilte Software, die etwa das Flottenmanagement bei Speditionen unterstützt. Aber auch die Bewegung von Dienst-Pkws kann ein interessiertes Unternehmen mithilfe kleiner, preisgünstiger Tracker und geeigneter Software leicht verfolgen. Solche Systeme können Bewegungsprofile bilden und speichern. Komfortablere Versionen sind mit Fahrzeugsensoren gekoppelt und liefern gar detaillierte Fahrstil-Zeugnisse.

Es liegt auf der Hand, dass die dabei ermittelten, gespeicherten und ausgewerteten Daten dem jeweiligen Fahrer zugeordnet werden können. Damit sind es personenbezogene Daten im Sinne der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Datenschützern verschafft der Einsatz der beliebten Tracking-Systeme für Dienstwagen häufig massive Bauchschmerzen.