EuGH-Gutachter: Markus Söder muss wohl nicht in Haft

Der zustÀndige Gutachter am EuropÀischen Gerichtshof (EuGH) erklÀrte am Donnerstag, mangels gesetzlicher Grundlage in Deutschland sei es nicht möglich, Politiker oder AmtstrÀger zur Durchsetzung von EU-Recht zeitweise ins GefÀngnis zu schicken

vorlesen Druckansicht 33 Kommentare lesen
Markus Söder
Lesezeit: 1 Min.
Von
  • dpa

Bayerns MinisterprĂ€sident Markus Söder (CSU) muss höchstwahrscheinlich nicht in Zwangshaft wegen VerstĂ¶ĂŸen gegen EU-Umweltrecht.

(Bild: h/A Archiv)

Bayerns MinisterprĂ€sident Markus Söder (CSU) muss wohl keine Zwangshaft wegen VerstĂ¶ĂŸen gegen EU-Umweltrecht fĂŒrchten: Der zustĂ€ndige Gutachter am EuropĂ€ischen Gerichtshof (EuGH) erklĂ€rte am Donnerstag (14. November 2019), mangels gesetzlicher Grundlage in Deutschland sei es nicht möglich, Politiker oder AmtstrĂ€ger zur Durchsetzung von EU-Recht zeitweise ins GefĂ€ngnis zu schicken. (Rechtssache C-752/18)

Hintergrund ist ein Fall vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, der den EuGH um Rat gebeten hat. Die Deutsche Umwelthilfe hatte die Zwangshaft beantragt, weil die bayerische Landesregierung ein rechtsgĂŒltiges Urteil des Verwaltungsgerichts MĂŒnchen von 2012 ĂŒber mögliche Fahrverbote nicht umgesetzt habe. BeschrĂ€nkungen fĂŒr Dieselfahrzeuge sollten aus Sicht des Umweltverbands helfen, die Belastung mit Stickoxiden unter gĂŒltige EU-Grenzwerte zu drĂŒcken.

Nach EU-Recht sind „alle erforderlichen Maßnahmen“ zu treffen, um die Einhaltung der entsprechenden Richtlinie zu garantieren. Aber umfasst das auch Zwangshaft? Der zustĂ€ndige EuGH-Generalanwalt Henrik Saugmandsgaard Øe sagt in dem Gutachten: Nein.

Zwar könne die Weigerung des Freistaats Bayern, das Urteil umzusetzen, gravierende Folgen haben, auch fĂŒr die Gesundheit und das Leben der Menschen. Zwangshaft ohne klare gesetzliche Regelung in Deutschland widersprĂ€che jedoch der Grundrechtecharta der EuropĂ€ischen Union, die auch das Recht auf Freiheit garantiert.

Das Gutachten ist noch kein Urteil. Dieses wird erst in einigen Wochen erwartet. HÀufig folgen die obersten EU-Richter jedoch ihren zustÀndigen GeneralanwÀlten.

(fpi)