Gericht: Frankfurt/M. muss Fahrverbotszonen prüfen

Frankfurt muss keine große Fahrverbotszone für Dieselfahrzeuge einrichten. Nach dem Urteil des obersten Verwaltungsgerichts in Hessen könnte es aber zu Verbotszonen auf einzelnen Straßen kommen. Stadt und Land müssen nun liefern

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Fahrverbotszone für Diesel
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  • dpa

Die Werte seien an vielen Messstellen bereits deutlich gesunken, etwa an der Friedberger Landstraße, wo im Schnitt der ersten zehn Monate des laufenden Jahres der Wert mit 41 Mikrogramm nur noch knapp über dem Grenzwert liege, sagte Verkehrsdezernent Klaus Oesterling (SPD). Kommendes Jahr werde er voraussichtlich unterschritten. Laut EU-Grenzwert dürfen es im Jahresmittel nur 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter sein.

(Bild: RikoBest/Shutterstock.com)

Frankfurt muss keine große Fahrverbotszone für Dieselfahrzeuge einrichten. Das geht aus einem Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in Kassel vom Dienstag (10. Dezember 2019) hervor. Stattdessen müssen die Stadt und das für die Luftreinhaltung zuständige Land nun prüfen, welche Wirkung kleinere Fahrverbotszonen oder die Sperrung einzelner Strecken auf den Stickstoffdioxid-Ausstoß hätten.

Das Gericht sei zu der Überzeugung gelangt, dass die bisher geplanten Maßnahmen nicht geeignet seien, die Grenzwerte einzuhalten, sagte die Vorsitzende Richterin. Der Gerichtshof verpflichtete das Land, spätestens im kommenden Jahr den Luftreinhalteplan für Frankfurt fortzuschreiben. (9 A 2691/18)

Land und Stadt hatten vor dem VGH Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden im September 2018 eingelegt. Das hatte in erster Instanz nach einer Klage der Deutschen Umwelthilfe eine Fahrverbotszone vorgesehen, die sich auf das Gebiet der derzeitigen Umweltzone in Hessens größter Stadt erstrecken könnte.

„Ernstliche Zweifel an Richtigkeit“

Einen entsprechenden Eilantrag der Umwelthilfe, dieses Verbot vor der endgültigen gerichtlichen Klärung umzusetzen, lehnte der Verwaltungsgerichtshof aber im vorigen Dezember ab. Es ließ die Berufung des Landes Hessen als Beklagte gegen das Urteil wegen „ernstlicher Zweifel an dessen Richtigkeit“ zu.

Frankfurt hat bereits Schritte für bessere Luft eingeleitet. Zuletzt sind etwa die Gebühren für das innerstädtische Parken stark gestiegen – um Autos fernzuhalten. Außerdem sollen zusätzliche Busspuren im Innenstadtbereich eingerichtet und die Radwege ausgebaut werden, teilweise auch zulasten des Autoverkehrs. Das Land hat der Stadt aber schon Druck gemacht, mehr zu tun. Etwa Pförtnerampeln einzurichten, um die Zufahrt zur Innenstadt zu regulieren.

Die Umwelthilfe hatte wegen zu hoher Luftverschmutzung in bundesweit mehr als 30 Städten Klagen eingereicht.

(fpi)