"Meilenstein": Wohngeld kann erstmals online beantragt werden

In sechs Kommunen in Schleswig-Holstein müssen die Bürger für einen Wohngeldantrag nicht mehr zum Amt laufen. Politiker sprechen von einem Meilenstein.

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Pilotprojekt: Wohngeld kann erstmals online beantragt werden

Herkömmlicher Wohngeldantrag, abfotografiert vor einer Wohnmaschine.

(Bild: dpa / Bodo Marks)

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Ab sofort können Bürger in den sechs schleswig-holsteinischen Städten Flensburg, Kiel, Lübeck, Neumünster, Pinneberg und Reinbek Wohngeld über das Landesportal beantragen. Die erforderlichen Daten werden komplett online eingegeben, alle nötigen Nachweise können zusammen mit dem Formular hochgeladen und an die zuständige Wohngeldbehörde übermittelt werden.

Erprobt hat das digitale Projekt ein "Pilotlabor", an dem Bremen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Thüringen und das Bundesinnenministerium beteiligt waren. Nach der nun begonnenen, zeitlich nicht eingegrenzten breiten Testphase im Realbetrieb soll der Online-Dienst in ganz Schleswig-Holstein und dann in Nordrhein-Westfalen sowie weiteren Bundesländern eingeführt werden.

Deutschland gilt nach wie vor als E-Government-Wüste, doch bis Ende 2022 müssen laut dem 2018 geltenden Onlinezugangsverbesserungsgesetz (OZG) alle "rechtlich und tatsächlich geeigneten Verwaltungsleistungen" auch online angeboten und über einen Portalverbund zugänglich gemacht werden.

Das Wohngeld unterstützt derzeit jährlich bundesweit etwa 592.000 Haushalte mit geringem Einkommen. Nach einer im kommenden Jahr greifenden Reform dürften es 660.000 Haushalte sein. In der Landeshauptstadt Kiel profitieren zunächst gut 3500 Familien von der vereinfachten Antragsoption.

Parallel arbeiteten mittlerweile 30 Digitalisierungslabore daran, weitere OZG-Leistungen umzusetzen, hieß es von den Projektpartnern. Neben Nutzern seien daran Experten von Bund und Ländern sowie für E-Government, Rechtsfragen und IT-Design eingebunden. Das Prinzip Nutzerorientierung stehe dabei jeweils im Vordergrund. (anw)