E-Commerce: Bundesrat fordert schärferes Vorgehen gegen "Fake-Shops"

Die Bevölkerung soll über betrügerische Einkaufsseiten besser aufgeklärt werden, eine de-Domain nur nach Identitätsprüfung erhältlich sein.

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E-Commerce: Bundesrat fordert schärferes Vorgehen gegen "Fake-Shops"

(Bild: Elvira Koneva/Shutterstock.com)

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Der Bundesrat will den Verbraucherschutz im Online-Handel stärken und "Fake-Shops" effektiv bekämpfen. Dazu hat er auf Initiative von Baden-Württemberg einen Antrag an die Bundesregierung beschlossen, wonach diese ein Maßnahmenpaket gegen unseriöse Anbieter im E-Commerce auf den Weg bringen soll. Zu den Zielen der Länder gehört es, die Bevölkerung besser über Betreiber betrügerischer Einkaufsseiten aufzuklären. Dazu sollen die "Marktwächter digitale Welt" des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv) eine öffentliche Informationsplattform betreiben.

Auf dem Portal müssten Nutzern einfach und leicht verständlich "die wesentlichen Identifikationsmerkmale eines so genannten Fake-Shops" dargelegt werden, damit die Verbraucher solche Lockvogelangebote leichter von einem seriösen Online-Handel unterscheiden könnten. Eine solche "Hilfe zur Selbsthilfe" könne weitere Opfer in diesem Bereich vermeiden helfen. Auf der Plattform sollte zudem "auf die Notwendigkeit der Anzeigenerstattung bei der Polizei hingewiesen werden, da diesem Kriminalitätsphänomen nur so wirksam begegnet und der Fake-Shop schnellstmöglich vom Netz genommen werden kann".

Aus Sicht des Bundesrates sollten Akteure des Verbraucherschutzes und der Ermittlungs- beziehungsweise Strafverfolgungsbehörden enger miteinander kooperieren. Die Marktwächter müssten dafür geeignete Ansprechpartner für die jeweiligen örtlich zuständigen Polizeidienststellen und Staatsanwaltschaften benennen. Baden-Württemberg wollte zunächst einen Schritt weiter gehen und einen öffentlichen Pranger für Fake-Shops bei den Marktwächtern einrichten lassen. Für eine solche schwarze Liste fand sich aber keine Mehrheit im Plenum der Länderkammer.

Das Gremium spricht sich aber im Sinne der Antragsteller dafür aus, dass eine .de-Domain nur noch im Zuge einer Identitätsprüfung angemeldet und erteilt werden darf. Die Bundesregierung soll hier Vorschläge machen, wie ein solches Verfahren etabliert werden könnte. Diese Domains genössen bei Verbrauchern besonderes Vertrauen und "werden daher besonders häufig als Zieladressen von Fake-Shops genutzt", begründet der Bundesrat sein Ansinnen. Viele solcher Seiten werden bisher mit falschen Namen und Anschriften angemeldet.

Die Regierung soll sich ferner auch auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass für weitere, internationale Domainregistrierungsprozesse eine Identitätsprüfung verpflichtend wird. Zusätzlich sollte geprüft werden, ob eine mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Einklang stehende öffentliche Abfrage der Domain-Inhaberdaten nach Vorbild der früheren Whois-Auskunft der Registrierungsstelle Denic eingeführt werden könne. Auch dies könnte Vertrauen stärken.

Die Länder wollen zudem ausloten lassen, ob der Rechtsrahmen rund um die Voraussetzungen zum Löschen einer .de-Domain durch die Denic angepasst werden muss. Im Mai hatten zuvor bereits die Verbraucherschutzminister der Länder darauf gedrängt, die Identität von Anmeldern einer einschlägigen Internet- und Webressource prüfen zu lassen. Präventionsexperten der Polizei warnten in der Vorweihnachtszeit davor, dass die Betrüger immer professioneller vorgingen und die Zeit eines fehlenden Impressums oder krasser Rechtschreibfehler auf einschlägigen Seiten vorbei seien. (mho)