EU-Richtlinie: Verstöße gegen den Verbraucherschutz werden deutlich teurer

Firmen, die Verbraucherrechte schwerwiegend verletzen, müssen künftig mit einer Geldbuße von mindestens vier Prozent des Jahresumsatzes rechnen.

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EU-Richtlinie: Verstöße gegen den Verbraucherschutz werden deutlich teurer

(Bild: Elvira Koneva/Shutterstock.com)

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Am Dienstag sind schärfere Regeln zum Verbraucherschutz in der EU in Kraft getreten. Zuständige Kontrollbehörden der Mitgliedstaaten sollen damit künftig "wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen" für einschlägige schwere oder weitverbreitete Verstöße verhängen können. Der Höchstbetrag der Geldbußen kann dann "mit mindestens vier Prozent des Jahresumsatzes" des Unternehmers in dem betreffenden EU-Land oder in mehreren Mitgliedsstaaten festgesetzt werden.

Sollten keine Geschäftszahlen des Gewerbetreibenden verfügbar sein, sind Bußgelder mit einem Höchstbetrag von mindestens zwei Millionen Euro vorgesehen. Dies geht aus der Richtlinie vom 27. November hervor, mit denen die EU-Gesetzgeber die Verbraucherschutzvorschriften besser durchsetzbar machen und modernisieren wollen. Das EU-Parlament hatte die neuen Vorgaben im März im Einklang mit einer Vorlage aus dem Binnenmarktausschuss beschlossen und sich bis zum Herbst mit dem Ministerrat auf den genauen Wortlaut der Vorschriften verständigt.

Beim Kauf einer Ware auf einem Online-Marktplatz müssen die Verbraucher zudem bald klarer darüber informiert werden, ob sie Waren oder Dienstleistungen von einem Unternehmer oder einer Privatperson erwerben. Danach richtet es sich, auf welchen Schutz sie im Falle von Problemen Anspruch haben. Bei der Suche im Internet müssen Betreiber klar anzeigen, wenn ein Suchergebnis von einem Händler bezahlt wurde. Ferner sind Verbraucher über die wichtigsten Parameter für die Rangfolge der Ergebnisanzeige zu informieren. Eingesetzte Algorithmen müssen aber nicht veröffentlicht werden.

Firmen sollen auch erläutern, ob sie die Echtheit von Produktbewertungen überprüfen. Es dürfen zudem keine Produkte mehr verkauft werden, die durch ihr Aussehen oder ihre Beschreibung den Eindruck erwecken, mit einem anderen, in einem weiteren Mitgliedsstaat verkauften Produkt identisch zu sein. Mogelverpackungen sollen so der Vergangenheit angehören.

Die Mitgliedstaaten haben nun zwei Jahre Zeit, um die Richtlinie bis zum 28. Mai 2022 in nationales Recht umzusetzen. "Heute senden wir eine deutliche Warnung an alle Händler, dass sie sich an die Vorschriften halten sollten", betonte EU-Justizkommissar Didier Reynders. Der neue, an die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) angelehnte Bußgeldrahmen dürfte dafür sorgen, dass "unredlichen Händlern die Lust am Betrügen vergeht". Die für Werte und Transparenz zuständige Kommissionsvizepräsidentin Věra Jourová mahnte, dass die neuen Vorschriften die Verbraucher "nur dann vor unseriösen Händlern und Online-Trickbetrügern schützen" könnten, wenn sie vor Ort auch strikt angewandt würden. (mho)