Hass im Netz: Datenschutzbeauftragter kritisiert Gesetzentwurf deutlich

Der Bundesdatenschutzbeauftragte lässt kein gutes Haar an dem Gesetzentwurf gegen "Hasskriminalität". Anders der Deutsche Richterbund.

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Hass im Netz: Datenschutzbeauftragter kritisiert Gesetzentwurf deutlich

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

(Bild: Bundesregierung/Kugler)

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Ulrich Kelber, der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, übt heftige Kritik an dem Entwurf für ein Gesetz gegen "Hasskriminalität" aus dem Bundesjustizministerium. Das berichtet das Handelsblatt unter Berufung auf eine interne Stellungnahme des Datenschützers.

Darin spreche Kelber von "gravierenden Eingriffen in die Grundrechte", bei denen es zweifelhaft sei, dass sie mit dem Grundgesetz vereinbar seien. Gleichzeitig bestünden erhebliche Zweifel, dass mit dem Entwurf die angestrebten Ziele erreicht würden. Auch für die geplante Pflicht zur Passwortherausgabe findet er kritische Worte und weise auch darauf hin, dass gesetzeskonform arbeitende Anbieter überhaupt keine Passwörter im Klartext speichern.

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hatte Mitte Dezember einen Referentenentwurf für ein Gesetz "zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität" vorgelegt. Damit soll nicht nur das bereits heftig umstrittene Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) deutlich verschärft werden. Geplant ist unter anderem auch, dass WhatsApp, Gmail, Facebook, Tinder & Co. jedem Polizisten und zahlreichen weiteren Sicherheitsbehörden auf Anfrage sensible Daten von Verdächtigen wie Passwörter oder IP-Adressen teils ohne Richterbeschluss herausgeben müssen. Wie mit Passwörtern in Hashform verfahren werden soll, geht aus dem Entwurf nicht hervor.

Kelber kritisiert demnach unter anderem noch, dass in dem Gesetzentwurf nicht stehe, dass der Zugriff auf Zugangsdaten auf Terrorverdachtsfälle beschränkt ist. Das hatte Lambrecht zwar versichert, aber hier könne man sich nicht auf die Praxis verlassen. Die darüber hinaus vorgesehene Meldepflicht bestimmter Inhalte an das Bundeskriminalamt lehnt der Datenschutzbeauftragte ebenfalls ab und regt ein Meldewesen über die Medienanstalten der Länder an, sofern dies tatsächlich erforderlich und nicht bereits vorhanden sei. Ganz grundsätzlich spricht sich Kelber demnach dafür aus, erst einmal empirisch zu überprüfen, wie die zuständigen Behörden im Kampf gegen rechtsextremistische Hasskriminalität aufgestellt seien.

Ganz anders als Kelber sieht dagegen der Deutsche Richterbund den Gesetzentwurf des Justizministeriums. In einer eigenen Stellungnahme heißt es, der Plan sei "in seiner Gesamtheit ausdrücklich zu begrüßen".

Die Richter loben vor allem die vorgesehene Meldepflicht an das BKA. In einem Punkt widersprecht der Richterbund aber dem Referentenentwurf: Das Mehrkosten im justiziellen Kernbereich nur in geringem Umfang zu erwarten seien, glauben die Vertreter der Richter nicht. Mit dem aktuellen Personalbestand sei die zu erwartende Flut an Meldungen nicht zu bewältigen. Wenn man mehr Staatsanwälte brauche, meinte Kelber dazu auf Twitter, "warum dann nicht gleich?".

(mho)