Informationsfreiheit: FragDenStaat verklagt Seehofer auf E-Mail-Herausgabe

Die Öffentlichkeit habe ein Recht darauf zu erfahren, was Bundesinnenminister Horst Seehofer beim Vorbereiten von Regierungsentscheidungen liest.

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Informationsfreiheit: FragDenStaat verklagt Seehofer auf E-Mail-Herausgabe

Kann sein, dass der Bundesinnenminister gerade etwas im Internet liest.

(Bild: dpa, Symbolbild aus dem Archiv)

Lesezeit: 2 Min.

FragDenStaat will Bundesinnenminister Horst Seehofer mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin dazu bringen, E-Mails aus einem Zeitraum von zwei Wochen herauszugeben. Nach Ansicht der Betreiber des Transparenzportals hat die Öffentlichkeit ein Recht darauf zu erfahren, was der CSU-Politiker liest, wenn er Regierungsentscheidungen vorbereitet. Zugleich wollen sie grundsätzlich klären lassen, ob E-Mails von Ministern unter das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes fällt und herausgegeben werden muss.

FragDenStaat hatte zunächst direkt vom Innenministerium sämtliche E-Mails des Ressortleiters aus den zwei Wochen angefordert. Anlass war eine Pressekonferenz im Juni 2018. Dort sprach der Minister laut Anwesenden von einem Artikel, den er im Internet gelesen habe, in dem "die Bundesrepublik Deutschland so richtig ironisch eine Hinrichtung erfährt". Sein Sprecher habe auf Nachfrage nur verdeutlicht: "Er hat es selbst im Netz gefunden, weiß aber nicht mehr wo."

Twitter-Nutzer fassten den Hinweis schon damals als eine Art Fahndungsaufruf nach der verlorengegangenen Fundstelle für den Beitrag auf, der Seehofer derart beeindruckt hatte. Auch das Team von FragDenStaat wollte beim Aufklären helfen und fragte zunächst nach dem Browser-Verlauf des Ministers. Die Daten lagen angeblich aber nicht mehr vor. Daher sollen nun die E-Mails dabei helfen herauszufinden, "ob Seehofer vielleicht in seiner Korrespondenz einen Link des Artikels verteilte".

Die Aktivisten bemängeln zudem prinzipiell, dass es in Deutschland "auffallend wenig Transparenz rund um Schriftstücke" gebe, die Regierungsvertreter selbst verfassten. Ob es sich um die SMS von Diensthandys von Ex-Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) oder Protokolle des Bundeskabinetts drehe, meist kämen allenfalls Schreiben von Staatssekretären oder Abteilungsleitern an die Öffentlichkeit. In anderen Staaten sei es dagegen durchaus üblich, E-Mails von Ministern nach nationalen Informationsfreiheitsgesetzen zumindest geschwärzt herauszugeben.

Das Innenministerium argumentiert dagegen, dass mit der Anfrage der geheime "Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung" betroffen sei. Zudem befürchtet das Ministerium, dass die Aktivisten den Minister ausforschen wollten. Die Interessen von Antragstellern für Anfragen sind laut FragDenStaat aber ohnehin nicht von Belang für eine Auskunftserteilung. Da die Klage rund 2000 Euro in der ersten Instanz koste, bitten die Portalbetreiber auch um Spenden. Sie hatten im vorigen Jahr unter anderem erstritten, dass Ministerien Beiratsprotokolle nicht zurückhalten dürfen. (anw)