Verbraucherschutz: Laufzeit von Handy- und Internetverträgen soll kürzer werden

Laut einem Gesetzentwurf des Justizministeriums gelten telefonisch geschlossene Gas- und Stromverträge nur noch, wenn sie der Kunde danach bestätigt.

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Verbraucherschutz: Laufzeit von Handy- und Internetverträgen soll deutlich kürzer werden

(Bild: KC Jan/Shutterstock.com)

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Das Bundesministerium für Justiz und für Verbraucherschutz hat am Freitag einen Referentenentwurf für ein Gesetz für "faire Verbraucherverträge" veröffentlicht. Damit scheint ein monatelanger Streit mit dem Wirtschaftsressort über einschlägige Eckpunkte vom März offenbar weitgehend beendet. Verbraucher sollen laut der Initiative vor allem besser vor Abofallen und Telefonabzocke geschützt werden.

Mit dem Vorhaben, das noch das Bundeskabinett sowie Bundestag und Bundesrat passieren muss, will Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) die maximalen Laufzeiten von Verträgen auf ein Jahr verkürzen. Gegenwärtig sind gerade bei Abschlüssen für Handys, Festnetz oder Internet zwei Jahre üblich. Auch bei Zeitschriften, Fitnessstudios oder Partnervermittlungen sind derzeit oft noch recht lange Fristen zur Kundenbindung vorgesehen, was künftig ausgeschlossen wäre.

Verträge sollen auch nur noch für jeweils drei Monate automatisch verlängert werden können. Damit will es das Ministerium den Verbrauchern ermöglichen, die Beziehungen nach Ablauf der vereinbarten Erstlaufzeit selbst nach einer versäumten rechtzeitigen Kündigung innerhalb eines Monats doch noch zu beenden. Ein generelles Verbot von Verlängerungsklauseln hält es aber nicht für zweckmäßig. Verträge, die Verbraucher beibehalten wollen, sollen sich weiterhin automatisch verlängern können, ohne dass dafür neue Erklärungen nötig sind.

Telefonisch geschlossene Gas- und Stromverträge werden dem Entwurf nach nur noch dann wirksam, wenn sie der Kunde im Anschluss schriftlich oder per E-Mail bestätigt. Eine solche Auflage besteht bislang nur für telefonisch abgeschlossene Glücksspielverträge. Der Bundesrat fordert seit Langem für alle am Telefon angebahnten Abschlüsse eine solche "Bestätigungslösung". Dies erachtet das Justizressort aber als zu weitgehend, zumal damit neue Rechtsunsicherheiten verknüpft wären.

Unternehmen müssen Einwilligungen in Telefonwerbung ferner künftig dem Plan zufolge klar durch eine Tonaufzeichnung dokumentieren und fünf Jahre lang aufbewahren. Das Plazet ist laut der Begründung so erkenntlich zu erfassen, dass die personenbezogenen Daten "zur werblichen Verwendung tatsächlich über den behaupteten Weg" wie zum Beispiel ein Online-Gewinnspiel eingeholt wurden. Die verpflichteten Firmen müssen zudem imstande sein, der Bundesnetzagentur "die Einwilligung auf Verlangen unverzüglich vorzulegen".

Firmen, die Verbraucher unaufgefordert selbst telefonisch belästigen oder eine "automatische Anrufmaschine" dafür einsetzen, müssen künftig mit einer erhöhten Geldbuße von bis zu 300.000 Euro rechnen. Sollten Nachweise für Einwilligungen nicht unverzüglich vorgelegt werden können, könnte dies mit bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Stärken will Lambrecht mit ihrem Anlauf auch Online-Dienstleister rund um die Rechte von Fluggästen, Mietern oder Mitarbeitern, die deren Forderungen etwa bei Verspätungen oder nicht erfüllten Verträgen gegen Fluglinien, Vermieter oder Arbeitgeber durchsetzen. Verbote im Kleingedruckten von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die ein solches Abtreten von Ansprüchen verhindern sollen, sollen verboten werden.

Beim Verkauf von gebrauchten Sachen etwa über Online-Auktionsportale können die Vertragsparteien ferner dem Entwurf nach künftig vereinbaren, dass der Unternehmer nur für einen Mangel haftet, "der sich innerhalb eines bestimmten Zeitraums seit der Ablieferung der Sache gezeigt hat". Die Frist darf ein Jahr nicht unterschreiten.

"Verbraucher werden viel zu häufig abgezockt und übervorteilt", begründete Lambrecht das Vorhaben. "Undurchsichtige Vertragsstrukturen und kalkulierte Kostenfallen sind leider immer noch an der Tagesordnung." Dem wolle sie mit dem Gesetz einen Riegel vorschieben. Schnellere Vertragswechsel führten zu günstigeren und attraktiveren Angeboten und stärkten die Wahlfreiheit.

Das Wirtschaftsministerium hatte dagegen jüngst noch zu bedenken gegeben: "Längere Laufzeiten sollte man nicht pauschal als 'Abzocke' bezeichnen." Sie könnten durchaus im Interesse der Verbraucher sein, weil sie teils wegen der längeren Kalkulationsgrundlage für die Anbieter deutlich günstigere Konditionen böten. Das gelte etwa bei einem Handyvertrag, bei dem es dann ein Smartphone günstig dazu gebe. Auch der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) sprach sich angesichts der ersten einschlägigen Skizzen gegen verkürzte Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten aus: Der Kunde wähle in aller Regel Zweijahresverträge. (tiw)