Warcraft 3 Reforged: Was Blizzards überarbeitete Lizenz für Custom Maps bedeutet

Blizzard überarbeitet für Warcraft 3: Reforged seine Lizenzvereinbarung – und löst mit einem Abschnitt zu Custom Maps Ärger aus. Doch was ist wirklich neu?

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Warcraft 3 Reforged: Was Blizzards überarbeitete Lizenz für Custom Maps bedeutet

(Bild: Blizzard)

Lesezeit: 5 Min.

Blizzards überarbeitete Endnutzer-Lizenzvereinbarung (EULA) zu von Benutzern erstellten Spielen sorgt in der Community für Aufregung. Kurz vor dem Release von Warcraft 3: Reforged hat Blizzard die Lizenzvereinbarung auf seiner Webseite überarbeitet, wie Reddit-Nutzern nun aufgefallen ist. Besonders die Abschnitte zu sogenannten Custom Maps, also gemoddeten Karten mit alternativen Spielkonzepten, wird kontrovers diskutiert. Ein Vergleich mit der früheren Version der EULA zeigt allerdings: Im Kern hat sich nicht viel geändert.

Custom Maps gibt es vor allem für Strategiespiele wie Starcraft oder Warcraft: Modder können Assets und Mechaniken aus dem Hauptspiel nutzen, um kreative Mehrspieler-Karten mit alternativen Spielzielen zu erstellen. Beliebt sind beispielsweise Tower-Defense-Karten, bei denen die Spieler sich mit Abwehrtürmen und Einheiten gegen Wellen von Gegnern wehren müssen. In seltenen Fällen werden Custom Maps so populär, dass aus ihnen eigenständige Spiele entwickelt werden. Die für Warcraft 3 entwickelte Karte "Defense of the Ancients" lebt heute in Dota 2 und League of Legends weiter, und auch die Battle-Chess-Spiele sind einer User-Mod entsprungen.

Mit seiner Endnutzer-Lizenzvereinbarung will Blizzard verhindern, dass derart lukrative Spielkonzepte an Konkurrenten fallen, wie es im Fall von Defense of the Ancients passiert ist, das heute von Valve entwickelt wird. "Benutzererstellte Spiele sind und verbleiben im alleinigen und ausschließlichen Eigentum von Blizzard. Unbeschadet des Vorstehenden treten Sie hiermit an Blizzard alle Ihre Rechte, Ansprüche und Beteiligungen an allen Benutzererstellten Spielen ab, insbesondere aller Urheberrechte an den Inhalten Benutzererstellter Spiele", heißt es im neuen Blizzard-EULA. Die Lizenzvereinbarung gilt nicht nur für die Neuauflage von Warcraft 3, sondern auch für andere Blizzard-Titel.

Ein Blick ins Internet-Archiv zeigt allerdings, dass die Kernaussage dieser EULA bereits vor den aktuellen Änderungen galt: "Benutzererstellte Spiele sind und verbleiben im alleinigen und ausschließlichen Eigentum von Blizzard", heißt es auch in der Version aus dem Sommer 2019. Die Interpretation einiger Spieler, dass Blizzard jetzt damit beginne, sich die Rechte an Spieler-Mods einzuverleiben, ist also falsch – die entscheidende Stelle in der Lizenzvereinbarung existiert schon länger.

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In einem sehr belebten Reddit-Thread zu den neuen Blizzard-Lizenzvereinbarungen stößt sich die Community aber vor allem an einem Abschnitt, der tatsächlich neu ist: "In dem Umfang, in dem es Ihnen aufgrund geltender Gesetze untersagt ist, Ihre moralischen Rechte an Blizzard zu übertragen oder abzutreten, verzichten Sie, soweit gesetzlich zulässig, auf alle moralischen Rechte oder ähnliche Rechte, die Sie an solchen Benutzererstellten Spielen haben, ohne jegliche Vergütung", schreibt Blizzard in der Übersetzung auf der deutschen Webseite.

Die darin beschriebenen "moralischen Rechte" sind ein Aspekt des US-amerikanischen Urheberrechtsgesetzes, erklärt der auf Spielerecht spezialisierte Anwalt Richard Hoeg in einem Video zur Thematik. Sie befassen sich demnach mit dem Recht auf Namensnennung und Zuordnung eines Werks, ohne allerdings wirtschaftliche Ansprüche zu klären. Blizzard könnte sich also zum Beispiel User-Mods zu Eigen machen, ohne den Namen des ursprünglichen Schöpfers zu nennen.

Hoegs Interpretation der neuen Abschnitte: Akute Auswirkungen seien nicht zu erwarten, da der vorherige Teil der EULA Blizzard bereits alle Rechte an Custom Maps eingeräumt hatte. Die neuen Formulierungen seien als zusätzliche juristische Absicherung seitens der Blizzard-Rechtsabteilung zu verstehen. So sehen die neuen Lizenzvereinbarungen auch vor, dass Entwickler Blizzard eine "exklusive, unbefristete, weltweite, bedingungslose, gebührenfreie, unwiderrufliche Lizenz" einräumen müssen, wenn eine Übertragung des Urheberrechts aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist. Mit derartigen Klauseln wappnet sich Blizzard für mögliche Auseinandersetzungen vor Gericht.

Die Situation der Warcraft- und Starcraft-Modder hat sich aber durch die EULA-Änderungen am 21. Januar nicht wesentlich geändert, sondern nur konkretisiert: Modder geben nach wie vor die Rechte an ihren Karten an Blizzard ab und dürfen sie ohne ausdrückliche Erlaubnis von Blizzard nicht vermarkten – dass diese Regelung schon länger gilt, dürfte nur ein schwacher Trost sein. Weiterhin ist es Karten-Entwicklern aber erlaubt, unter Umständen Spenden von Spielern zu entgegenzunehmen. Wie streng die Endbenutzer-Lizenzvereinbarung von Blizzard tatsächlich durchgesetzt wird, muss sich zeigen. Ohne juristischen Prozess bleibt außerdem unklar, inwieweit die Bestimmungen überhaupt mit dem US-, EU- und nationalem Recht konform sind.

Warcraft-3-Grafikvergleich: Reforged vs. Classic (8 Bilder)

(Bild: Mark Mantel / heise online)

Mit den zumindest augenscheinlich verschärften Lizenzvereinbarungen sendet Blizzard aber ein negatives Signal an die Community, die wegen des durchwachsenen Starts von Warcraft 3: Reforged derzeit ohnehin in Aufruhr ist. Die Neuauflage des kultigen Strategie-Klassikers lässt zum Beispiel einige Verbesserungen an den Zwischensequenzen vermissen, die im ersten Trailer noch zu sehen waren. heise online stellte im Test zu Warcraft 3: Reforged außerdem Performance-Probleme fest. Beim Review-Aggregator Metacritic hält Warcraft 3: Refoged derzeit eine Nutzer-Wertung von 1,6 von möglichen 10 Punkten. (dahe)