Abbau oder Ersatz? Wenn Windräder aus der Förderung fallen

Für alte Windkraftanlagen entfällt nach 20 Jahren die Förderung. Der Ersatz der Anlagen ist mit Hindernissen verbunden, wie das Beispiel Hessen zeigt.

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Abbau oder Ersatz? Wenn Windräder aus der Förderung fallen

(Bild: TimSiegert-batcam/Shutterstock.com)

Lesezeit: 4 Min.
Von
  • Göran Gehlen
  • dpa

Wenn sich der Wind in Sachen Förderung dreht, hat das auch für Hessens höchstgelegene Stadt Folgen: Ulrichstein im Vogelsbergkreis gilt als Hessens inoffizielle Windkrafthauptstadt mit über 50 Windrädern. Doch für einen Teil der Anlagen läuft die staatliche Förderung bald aus. "Das bedeutet, wir müssten den Strom auf dem freien Markt verkaufen", sagt Bürgermeister Edwin Schneider (parteilos). Zu erwarten sei, dass sich dann der Betrieb einiger Anlagen nicht mehr rechne. 28 Windräder sollen abgebaut werden.

Darunter sind auch die 14 stadteigenen Anlagen. Sie waren bisher ein Gewinnbringer mit 400.000 bis 500.000 Euro pro Jahr. Künftig wird Ulrichstein keine eigenen Anlagen mehr haben. Es werden zwar acht neue Windräder gebaut, an denen die Stadt bisher aber nur die Option auf Beteiligung besitzt. Verdienen wird sie trotzdem an der Windkraft – durch Pacht, Gewerbesteuer anderer Windparkbetreiber und Entgelte für Wege und Leitungen.

Was in Ulrichstein im Kleinen zu beobachten ist, geschieht in Hessen im Großen. Nach 20 Jahren läuft die Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) für Anlagen der ersten Stunde aus. 213 sind es laut dem hessischen Energieministerium. Das EEG trat 2000 in Kraft und garantierte damals feste Preise für eingespeisten Strom von rund neun Cent pro Kilowattstunde.

Welcher Preis 2021 an der Strombörse zu erwarten ist, sei schwer zu sagen, erklärt Joachim Wierlemann, Vorsitzender des Landesverband Windenergie. Er rechnet mit vier bis sechs Cent, andere Einschätzungen liegen deutlich darunter. Ob sich Altanlagen dann noch rechnen, hänge vom Standort und der Größe ab. Helfen kann Repowering: Ein Windrad oder mehrere alte werden durch eine moderne Anlage ersetzt – die durch eine Ausschreibung wieder in die Förderung fallen kann. Repowering ist aber nicht überall möglich. "In den nächsten Jahren dürften an die 200 Anlagen nicht repowered werden können", sagt Wierlemann. Angesichts des zuletzt stockenden Windkraftausbaus hält er einen Rückgang der Anlagenzahl in Hessen für denkbar.

2018 wurde 76 neue Windkraftanlagen in Betrieb genommen, 2019 waren es nur noch vier Windkraftwerke. Ein Weg, den politisch gewollten Windkraftausbau anzufachen, wäre ein höherer Strompreis. "Dann würden sich viele Probleme von allein lösen", sagt Wierlemann. Eine andere Option: Windstrom günstiger machen, zum Beispiel durch eine regionale Vermarktung mit Steuervorteilen.

Eine rückläufige Anlagenzahl könnte ein Rückschlag für die Erneuerbaren Energien in Hessen werden, muss aber nicht. "Der Beitrag der Windenergie zum Bruttostromverbrauch hängt nicht nur von der Zahl der Anlagen, sondern auch von der installierten Leistung und den Jahresvolllaststunden der installierten Anlagen ab", sagt Franziska Richter, Sprecherin des Energieministeriums. Und moderne Windräder produzieren viel mehr Strom als Altanlagen.

Doch Repowering hat Grenzen, beispielsweise wenn alte Windkraftstandorte mittlerweile in Vogelschutzgebieten liegen. Die Idee, dort Altanlagen durch neue leistungsfähigere zu ersetzen, hat für den Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Charme. "Generell hat Repowering einen Reiz aus Artenschutzgründen", sagt Naturschutzreferent Thomas Norgall. Wenn man zwei kleine Windkraftanlagen durch eine größere und damit höhere ersetze, könne das beispielsweise die Gefahr für den Rotmilan senken, der eher niedrig fliege.

In der Praxis sei die Sache komplizierter. Denn meist sei die alte Genehmigung weg, weil die neue Anlage größer und nur in der Nähe des alten Standortes errichtet werden soll. Der Standort müsse also erneut überprüft werden – was aussichtslos ist, wenn er außerhalb der vom Land ausgewiesenen Windkraftflächen steht. "Das Buch ist de facto zu, solange die Regionalplanung der Regierungspräsidien keine neuen Windkraftvorranggebiete an diesen Orten vorsieht", erklärt Norgall. Und selbst wenn sich das ändern sollte, überlagerten andere Rechtsfragen die Problematik: Ein Teil der Standorte komme für Repowering nicht infrage, weil der Abstand zu Siedlungen mit unter 1000 Metern zu gering sei.

Dass das Auslaufen der EGG-Förderung zu weniger Windrädern führen könnte, sehen die Naturschützer kritisch: "Wenn die Bundesregierung der Windkraft einen bestimmten Anteil an der Energie zuschreibt, muss sie sicherstellen, dieser Anteil in allen Bundesländern auch zustande kommt." Eine Politik der Windkraftverweigerung wie in Bayern müsse durch Bundesrecht verhindert werden. Tatsächlich würden aber die Ausbauziele der Bundesregierung durch eine falsche Förder- und Standortpolitik in Frage gestellt, kritisiert Norgall. (olb)