FOSDEM-Debatte zum Sinn und Unsinn von GPL-Klagen

Sollten Software-Lizenzen wie die GPL vor Gericht verteidigt werden? Das diskutierten Experten auf der Open-Source-Konferenz FOSDEM in Brüssel.

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FOSDEM-Debatte zum Sinn und Unsinn von GPL-Klagen

Die FOSDEM-Debatte zum Lizenz-Enforcement wurde von den teilnehmenden Anwälten zum Teil durchaus lebhaft geführt

(Bild: Fabian A. Scherschel)

Lesezeit: 7 Min.
Von
  • Fabian A. Scherschel
Inhaltsverzeichnis

Auf der FOSDEM in Brüssel am Wochenende gab es nicht nur Vorträge zu technischen Entwicklungen im Bereich der Open-Source-Software, sondern es wurde auch kräftig diskutiert. Unter anderem darüber, wie die Freiheiten der Nutzer solcher Software vor Gericht verteidigt werden sollten – oder ob das überhaupt noch zeitgemäß ist.

Nachdem sich alle Anwesenden einig zu sein scheinen, dass das Konzept der Open-Source-Software bereits die Welt erobert hat, stellt sich nämlich durchaus die Frage, ob Copyright-Klagen im Sinne der GPL wie die von Harald Welte und von Christoph Hellwig überhaupt noch nötig sind.

Diskutiert wurde diese Frage im Rahmen des von der Software Freedom Conservancy organisierten Legal and Policy Issues Devrooms von den vier Anwälten Giovanni Battista Gallus, Pamela Chestek, Marc Jones und McCoy Smith. Alle vier sind Software-Lizenz-Experten, vertraten in der Diskussion aber zum Teil nicht ihre wirkliche Meinung, um die Debatte interessanter zu gestalten – sonst hätte sich unter lauter Lizenzrechts-Anwälten wohl niemand gefunden, der Klagen an Hand von Software-Lizenzen gänzlich ablehnt.

Open-Source-Konferenz FOSDEM 2020

Die Debatte wurde von Gallus eröffnet, der erst einmal klarstellte, dass Lizenzen wie die GPL nicht unbedingt nur vor Gericht verteidigt werden. Zuerst würden die Entwickler immer auf die mutmaßlichen Lizenzbrecher zugehen und versuchen, ihnen zu erklären, wie die GPL funktioniert, was sie falsch gemacht hätten und wie der Fehler aus der Welt zu schaffen sei. Ein Großteil der Lizenz-Durchsetzung würde auf dieser Ebene ablaufen und die meisten Firmen würden auf diesem Wege dazu gebracht, Free-Software-Lizenzen anzuerkennen und einzuhalten, so Gallus.

Gehe man schließlich vor Gericht, verklage man nur "die bösen Jungs". Verteidiger von Stallmans vier Software-Freiheiten hätten kein Interesse daran, Personen oder Organisationen zu verklagen, welche die GPL aus Versehen verletzt hätten, betont Gallus. Man dürfe die ultima ratio der Klage allerdings nie ausschließen. Im Rechtssystem müssten Verstöße, auch solche gegen Software-Lizenzen, Konsequenzen haben, so der Anwalt. Ansonsten würde sich niemand an die Gesetze halten. GPL-Durchsetzung vor Gericht sei kompliziert und habe Probleme, sagt Gallus, aber es dürfe nie ganz ausgeschlossen werden, sonst könne man die GPL gleich als Lizenz ausmustern.

Pamela Chestek widersprach ihrem Vorredner zuerst einmal in einem Punkt klar: Höflich fragen und drohen sei keine Durchsetzung. Ein ernstzunehmendes Vorgehen gegen Lizenzverstöße fände immer vor Gericht statt, so Chestek. Das Problem sei, dass dieses gerichtliche Vorgehen dazu führe, dass Firmen Open-Source-Lizenzen den Rücken zukehren. Open-Source-Entwicklung, so Chestek, basiert auf Zusammenarbeit. Und Zusammenarbeit basiere auf Vertrauen. Man könne aber niemandem vertrauen, der einen verklagen könnte. Eine Klage vor Gericht bedeute ausnahmslos böses Blut zwischen beiden Parteien und das müsse vermieden werden, wenn man effektiv zusammenarbeiten wolle.

Gerichtliche Lizenz-Durchsetzung sei allerdings ein Problem von Copyleft-Lizenzen, also der GPL und AGPL, so Chestek. Liberalere Open-Source-Lizenztypen wie Apache- und MIT-Lizenz hätten dieses Problem nicht und deren Nutzer ersparten sich so viel Ärger. Das Problem bei einem Gerichtsverfahren sei halt auch, dass eine Partei, die es auf eine Klage ankommen lasse, sich entschieden habe, zu kämpfen. Und das bedeute lange Auseinandersetzungen, die Geld, Zeit und Ressourcen kosten, die man lieber in Software-Entwicklung investieren könne. Zumal diese Prozesse meist so lange andauerten, dass die Software, um die es geht, am Ende längst obsolet ist und sich keiner mehr für sie interessiert.

Glücklicherweise gibt es allerdings heutzutage weniger Gründe, wegen einer Open-Source-Lizenz vor Gericht zu ziehen – so sieht es jedenfalls Chestek. Mehr und mehr Firmen würden an Open-Source-Entwicklung teilhaben, da es immer mehr finanziellen Druck in diese Richtung gebe. Deswegen sollte die Open-Source-Gemeinde neue Teilhaber mit offenen Armen empfangen und Inklusivität ausstrahlen. Klagen würden dahingegen eine gegenteilige Nachricht vermitteln.

Chesteks Kollege McCoy Smith vertrat eine ähnliche Ansicht, ging aber noch weiter. Man solle nicht davon ausgehen, dass das Rechtssystem ein logisches System sei. Seiner Meinung nach machen zu viele Programmierer und Software-Entwickler diesen Fehler. Mit Gerichten müsse man am Ende das Ergebnis anerkennen, das bei dem Prozess herauskomme, ob es einem gefalle, oder nicht. Eine Klage sei immer auch ein Risiko. Man lasse es auf eine Entscheidung ankommen und müsse dann auch damit leben, wenn es der eigenen Ansicht nach die falsche Entscheidung ist. Der Oracle-v.-Google-Prozess sei da ein gutes Beispiel: "Wenn wir da die falsche Entscheidung bekommen, sind wir geliefert", so Smith.

Marc Jones hingegen vertrat in der Debatte die Ansicht, dass sich die Open-Source-Entwickler gar nicht aussuchen können, ob die Lizenzdurchsetzung vor Gericht passiert, oder nicht. Klagen sind unausweichlich, so Jones. Firmen verklagen sich seit Jahren wegen Software-Lizenzen und man könne niemanden davon abhalten, Lizenzen wie die GPL ein Teil dieser Prozesse zu machen. Es sei bekannt, dass es Trolle gebe, die Klagen wegen allem möglichen anstrengen. Man könne diese Trolle nicht davon abhalten, das zu tun. Und die Open-Source-Gemeinde dürfe solchen Leuten nicht das Feld überlassen. "Wir können und dürfen bei diesem Thema den Kopf nicht in den Sand stecken", betonte Jones.

Es gebe richtige, prinzipienhafte Wege, Lizenzen vor Gericht zu verteidigen. Und diese Wege sollte die Open-Source-Gemeinde wählen, so Jones. Auf diese Weise könne man in der Gesellschaft einen breiten Konsens dazu etablieren, was Copyleft- und andere Open-Source-Lizenzen im Alltag bedeuten und das sei ein lobenswertes und wichtiges Ziel.

Am Ende waren sich wohl alle Experten einig, dass vor allem Copyleft-Lizenzen ein Vorgehen vor Gericht zwingend bedingen und dass man niemanden davon abhalten kann, diesen Weg zu gehen. Aber es wurde auch mehrmals die Hoffnung geäußert, dass mehr und mehr Firmen die Grenzen, die solche Lizenzen beschreiben, anerkennen und einhalten und das somit Klagen seltener werden. Die vier Anwälte scheinen sich aber vor allem darin einig zu sein, dass die Androhung einer Klage vor allem als ultima ratio wichtig ist, um den vorhergehenden, außergerichtlichen Wegen zur Durchsetzung der vier Freiheiten mehr Gewicht zu verleihen. (fab)