EU-Onlinehandel: Bundesnetzagentur hilft Verbrauchern bei Geoblocking-Problemen

EU-Kunden können in jedem Online-Shop der EU einkaufen – theoretisch. Manche Shops blockieren aber unrechtmäßig Kunden aus anderen EU-Ländern.

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EU-Onlinehandel: Bundesnetzagentur hilft Verbrauchern bei Geoblocking

(Bild: Elvira Koneva/Shutterstock.com)

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Die Bundesnetzagentur hat seit Dezember 2018 etwa 100 Anfragen und Beschwerden über Geoblocking von Online-Shops innerhalb der EU erfasst. Etwa die Hälfte der Beschwerden wurden von deutschen Kunden eingereicht, rund ein Drittel von Kunden aus dem EU-Ausland. Die restlichen Beschwerden stammten von Kunden außerhalb der EU. Nach Angaben der Bundesnetzagentur konnten ein Drittel der begründeten Beschwerden zugunsten der betroffenen Kunden gelöst werden. In acht Fällen habe die Bundesnetzagentur eine ausländische Geo-Blocking-Behörde um Amtshilfe bitten müssen.


Betroffen vom Geoblocking waren der Mitteilung der Bundesnetzagentur zufolge vor allem Kunden, die Bestellungen von Elektrogeräten, Bekleidung von E-Books in einem Shop des EU-Auslands aufgeben wollten. Probleme beim grenzüberschreitenden Online-Einkauf soll es aber auch in anderen Bereichen, wie etwa im Automobil- und Sportgerätehandel sowie in den Branchen Kosmetik, Tabakwaren, Lebensmittel, Freizeitparks oder Webhosting gegeben haben.

Die Geoblocking-Verordnung sieht vor, dass Kunden innerhalb der EU das Recht haben, Waren und Dienstleistungen zu den gleichen Bedingungen zu erhalten wie jeweils nationale Kunden online oder vor Ort. Kunden aus anderen EU-Ländern dürfen beim Online-Shopping beispielsweise wegen ihres Wohnsitzes oder ihrer Staatsangehörigkeit nicht diskriminiert werden. Mitunter wenden einzelne Online-Shops jedoch Geoblocking an, sodass Kunden aus dem EU-Ausland gegebenenfalls die Webseite des Shops nicht aufrufen, keine Waren in den Warenkorb legen oder nicht mir ihrer Kreditkarte zahlen können. Unbenommen davon bleibt jedoch das Recht des Anbieters, Waren nicht in das EU-Ausland zu versenden.


Bei Verstößen gegen das Geoblocking-Verbot kann die Bundesnetzagentur Anordnungen erlassen und gegebenenfalls Bußgelder in einer Höhe von bis zu 30.000 Euro verhängen. Nach Angaben der Bundesnetzagentur konnten aber "zahlreiche Fälle" in Zusammenarbeit mit den Shops gelöst werden, ohne dass die Agentur weitere Maßnahmen ergreifen musste. Weitere Angaben zu Fällen, in denen Bußgelder ausgesprochen wurden, machte die Behörde nicht.

Verbraucher, die vom Geoblocking durch EU-Shops betroffen sind, können sich an die entsprechende Beschwerdestelle der Bundesnetzagentur über ein Online-Formular wenden. Außerdem hat die Bundesnetzagentur zahlreiche Informationen zur Geoblocking-Verordnung und zu den Rechten der Verbraucher auf einer Webseite zusammengestellt.

Bereits Anfang Februar hatte die EU-Kommission Ergebnisse veröffentlicht, nach denen es EU-weit viele Shops mit dem Verbraucherschutz und Geoblocking nicht so genau nehmen. (olb)