Lkw-Kartell: Erste Klage rechtlich nicht zulässig

Die größte Schadenersatz-Klage gegen das europäische Lkw-Kartell ist geplatzt. Das Landgericht München hat am Freitag (7. Februar 2020) entschieden, dass die Klage auf fast 900 Millionen Euro Schadenersatz rechtlich nicht zulässig ist. Sie verstoße gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz.

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Die erste Klage konnte die Lkw-Hersteller abwehren, eine weitere steht noch bevor.

(Bild: Daimler)

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Von
  • dpa

Die Lastwagenhersteller MAN, Daimler, DAF, Iveco und Volvo/Renault hatten jahrelang Preislisten ausgetauscht. Mehr als 3000 Spediteure und Transportfirmen wollen 867 Millionen Euro Schadenersatz von den Herstellern, weil sie 84.000 Lastwagen überteuert verkauft hätten. Die Lkw-Käufer hatten ihre Ansprüche aber an den Prozessfinanzierer Financialright abgetreten. Das Unternehmen tritt in dem Prozess als alleiniger Kläger auf. Im Erfolgsfall hätte Financialright ein Drittel der Schadenersatz-Zahlungen erhalten.

Beim Landgericht liegt noch eine zweite Financialright-Klage über 541 Millionen Euro. Über diese Klage hat das Gericht noch nicht entschieden. Daneben gibt es in München rund 110 weiteren Verfahren zum Lkw-Kartell. Darunter ist auch die Deutsche Bahn, die mit der Bundeswehr und anderen Unternehmen zusammen die Lkw-Kartellanten auf eine halbe Milliarde Euro Schadenersatz verklagt hat. (mfz)