Stille SMS & Co.: Wieder mehr digitale Überwachung durch Behörden

Die Verwendung Stiller SMS und ähnlicher Methoden ist wieder angestiegen, wie aus einer Antwort der Bundesregierung hervorgeht.

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Screenshots der Anroid-App

(Bild: Adrian Dabrowski/SBA-Research)

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Die deutschen Sicherheitsbehörden greifen bei ihren Ermittlungen offenbar wieder verstärkt zu digitalen Mitteln wie Stiller SMS, IMSI-Catchern und Funkzellenabfragen. So verschickte das BKA im zweiten Halbjahr 2019 knapp 35.000 sogenannte Stille SMS, die zur Personenortung dienen – im ersten Halbjahr waren es noch 6300. Auch bei der Bundespolizei stieg vom ersten zum zweiten Halbjahr die Nutzung der Methode von über 20.000 auf fast 28.000 Abfragen an. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Linken-Fraktion hervor.

Beim Zoll werden die Zahlen zur Verwendung der Stillen SMS seit 2012 als Verschlusssache behandelt und nicht veröffentlicht. Auch beim Verfassungsschutz wird das seit Anfang 2019 so gehandhabt, teilweise erreichte der Inlandsgeheimdienst bis dahin Werte von bis zu 180.000 Abfragen. Ebenso werden Zahlen über den BND und den Militärischen Abschirmdienst (MAD) als streng geheim eingestuft. Bei der Stillen SMS handelt es sich um einen speziellen Kurznachrichtentyp, dessen Empfang nicht auf dem Display angezeigt wird und auch kein akustisches Signal auslöst. Damit lässt sich ermitteln, in welcher Funkzelle ein Mobiltelefon gerade angemeldet ist.

In 32 Fällen setzte die Bundespolizei laut der Antwort der Bundesregierung IMSI-Catcher ein (1.Halbjahr 2019 20 Fälle), das BKA in 14 Fällen (1. Halbjahr 2019: 1 Fall). Zu weiteren Behörden machte die Bundesregierung keine Angaben. Ein IMSI-Catcher tritt gegenüber Mobilgeräten wie eine Mobilfunkbasisstation mit stärkerem Signal als andere Stationen auf – wählen sich Geräte dort ein, können sie so überwacht werden.

96 Mal nutzte die Bundespolizei eine Funkzellenauswertung, um nachträglich alle Mobiltelefone in der Umgebung von Tatorten festzustellen, im Halbjahr davor waren es 71 Fälle. Der Zoll führte diese Maßnahme in 44 Fällen durch (1. Halbjahr 2019: 21), das BKA in drei Fällen. BND, MAD und Bundesverfassungsschutz dürfen mangels Rechtsgrundlage keine Funkzellenabfragen durchführen, heißt es in der Antwort. Bei dem Verfahren werden Verbindungsdaten abgefragt, die in einer bestimmten Funkzelle zu einem gesetzten Zeitraum angefallen sind. Das soll die Identifizierung Tatverdächtiger erleichtern.

Praktisch alle Zahlen wären im vergangenen Jahr deutlich niedriger gewesen, kritisierte der Bundestagsabgeordnete Andrej Hunko, der die Anfrage an die Bundesregierung gestellt hatte. "Das ist nicht nur ein schwerer Eingriff in die Privatheit der Telekommunikation, sondern auch ein Missbrauch privat beschaffter Telefone als Ortungswanzen“, sagte er. Seit 2012 erkundigen sich linke Bundestagsabgeordnete halbjährlich bei der Bundesregierung, wie Bundesbehörden mit neuen digitalen Ermittlungsinstrumenten umgehen.

Ebenfalls monierte Hunko auch, dass das BKA sich in sechs Fällen an die Entschlüsselungsplattform der europäischen Polizeibehörde Europol wandte – mit der Bitte um Entschlüsselung. Auf welche Geräte, Anwendungen oder Verfahren Europol Zugriff nehmen könne, führte die Bundesregierung in ihrer Antwort nicht aus, dies sei im Detail nicht bekannt. "Wieder zeigt sich der Trend, dass Überwachungsmaßnahmen, die im eigenen Land schwer durchsetzbar sind, über die Ebene der Europäischen Union eingeführt werden“, warnte Hunko.

Der CDU-Sicherheitspolitiker Patrick Sensburg sieht in der digitalen Überwachungstechnik hingegen "Standardmaßnahmen der Sicherheitsbehörden, die bei schwerer Kriminalität zu Recht eingesetzt werden.“ Gegenüber dem Handelsblatt erklärte er: "Wir leben in einer digitalen Welt und auch Straftäter nutzen mobile Endgeräte intensiv, sodass auch die Sicherheitsbehörden entsprechende Technik einsetzen müssen.“ (axk)