Statistik der Woche: Kassenbon mitnehmen?
Seit 1. Januar gilt die sogenannte Bonpflicht. Mitnehmen oder liegen lassen, ausgedruckt oder elektronisch? Unsere Infografik schlüsselt auf.
- Mathias Brandt
Bäcker, Cafés und alle anderen Gewerbetreibende, die eine elektronische Registrierkasse im Einsatz haben, müssen seit dem 1. Januar Kassenbons ausgeben. Die sogenannte Bonpflicht gehört zu einem Maßnahmenpaket mit dem der Gesetzgeber Steuerhinterziehung in enormem Umfang verhindern will.
Laut einer aktuellen YouGov-Umfrage lehnt eine knappe Mehrheit (56 Prozent) die neue Regelung ab. Diejenigen, die die Bonpflicht ablehnen, befürchten unter anderem, dass durch die Quittungen zusätzlicher Abfall entsteht. Einer weiteren YouGov-Umfrage aus dem Dezember 2019 zufolge nehmen 49 Prozent der Befragten Belege immer mit; nur drei Prozent tun das nie. Eine Alternative zu den gedruckten Kassenzetteln könnten Bons per E-Mail oder Messenger sein. Wie die Grafik von Statista zeigt, sind vor allem Mobile Payment- und Kreditkarten-Nutzer für diese Lösung offen.
(jle)