Gericht: Taschendurchsuchung bei Apple-Mitarbeitern fällt unter Arbeitszeit

Apple muss Retail-Angestellten den Zeitaufwand für Taschendurchsuchungen nach Schichtende entlohnen, wie der oberste Gerichtshof von Kalifornien entschied.

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Apple Retail

Klatschen im Spalier: Apple-Ladengeschäft in Hamburg bei iPhone-Verkaufsstart.

(Bild: dpa, Axel Heimken)

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Die Zeit, die Apple-Retail-Mitarbeiter auf die vorgeschriebene Durchsuchung ihrer Taschen warten, muss von Apple entlohnt werden: Die sogenannten Exit Searches, die bei jedem Verlassen der Ladengeschäfte des Konzerns zur Diebstahlabschreckung durchgeführt werden, seien als Arbeitszeit einzustufen, wie der oberste Gerichtshof von Kalifornien nun einstimmig entschied.

Die Mitarbeiter seien in dieser Zeit, die rund 5 bis hin zu 45 Minuten in Anspruch nehmen könne, klar unter Apples Kontrolle, heißt es in dem Urteil der Richter. Die Angestellten müssten schließlich am Arbeitsplatz darauf warten, bis Sicherheitspersonal ihre mitgeführte Tasche durchsuchen kann und haben dabei klaren Anweisungen zu folgen, darunter das Öffnen der Tasche und das Vorzeigen elektronischer Geräte.

Apples Argumentation, die Mitarbeiter müssten ja keine Taschen oder Geräte mitbringen und die Durchsuchung sei letztlich ein "optionaler Vorteil", weil es das Mitbringen persönlicher iPhones und anderer Gegenstände überhaupt erst erlaube, wies das Gericht zurück: Es sei offensichtlich, dass die Durchsuchungen als Diebstahlabschreckung gedacht sind und damit vorrangig dem Konzern nutzen und eine "Bürde" für die Mitarbeiter sind. Es sei ironisch, dass ausgerechnet Apple das Mitführen eines iPhones bei eigenen Mitarbeitern als unnötig einstufe, das Smartphone sonst aber als "integralen" Lebensbestandteil beschreibe, heißt es in der Urteilsbegründung.

Die Entscheidung gilt auch rückwirkend, betont der oberste kalifornische Gerichtshof. Die Sammelklage schließt alle in Kalifornien von solchen Taschendurchsuchungen betroffenen Apple-Mitarbeiter seit dem Jahr 2009 – es dürfte also um einen Multi-Millionenbetrag gehen.

Die ursprünglich im Jahr 2013 eingereichte Klage war erst im zweiten Anlauf als Sammelklage zugelassen worden und scheiterte 2015 im ersten Anlauf vor einem kalifornischen Gericht. Im Rahmen des Berufungsverfahrens wurde nun der oberste Gerichtshof von Kalifornien dazu gehört. Der Fall geht jetzt zurück an das Berufungsgericht.

Die Mitarbeiter hatten sich im Laufe des Verfahrens auch bei Apple-Chef Tim Cook über die "entwürdigende" Praxis der Taschendurchsuchungen beschwert. Angestellte würden dadurch wie "Kriminelle" und "Tiere" behandelt. Cook leitete die E-Mail mit der Anmerkung "Ist das wahr?" an die Personalabteilung weiter, eine Antwort ist in den Gerichtsunterlagen nicht vermerkt. (lbe)