Bundesregierung: Keine Standardisierung von E-Bons

Die seit Januar geltende Beleg-Ausgabepflicht kann auch digital erfüllt werden. Insellösungen erschweren das jedoch.

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Bundesregierung: Keine Standardisierung von E-Bons

(Bild: YAKOBCHUK VIACHESLAV/Shutterstock.com)

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Von
  • Torsten Kleinz
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Per E-Mail, NFC, Kundenkonto oder per QR-Code können Händler den Bon an ihre Kunden übertragen – der Gesetzgeber sieht ausdrücklich eine digitale Variante der umstrittenen Bon-Ausgabepflicht vor. Doch wie sich etwa auf der Messe Euroshop zeigt, ist dies einfacher gedacht als getan. Die großen Player haben sich noch nicht festgelegt. Das Bundesfinanzministerium will derzeit aber noch nicht eingreifen.

Die Fraktion Die Linke hatte sich im Februar an den Finanzausschuss gewandt, ob die Bundesregierung eine Vereinheitlichung der Vorgaben plant, um dem E-Bon zum Erfolg zu verhelfen. Die heise online vorliegende Antwort aus dem Bundesfinanzministerium erteilt den Abgeordneten jedoch eine Absage: "Der Markt der elektronischen Belege ist gerade in einer sehr wichtigen Entwicklungsphase", heißt es in dem Schreiben. Eine Standardisierung könne diese Entwicklung beeinträchtigen.

Diese Haltung wird von Fabio De Masi, Obmann seiner Fraktion im Finanzausschuss, kritisiert. "Was in Portugal längst Realität ist, muss auch in Deutschland gehen: ein elektronischer Kassenbon oder QR-Code, der Finanzämter und Bäcker von unnötiger Bürokratie beim Kampf gegen Steuerbetrug entlastet." Damit die Technik erfolgreich sein könne, benötige es jedoch genauere Vorgaben. "Wie bei der Steckdose oder Glühbirnen braucht es aber jemanden, der festlegt welche App oder Technologie genutzt wird", erklärt De Masi.

In der Tat erscheint der Markt derzeit sehr zersplittert. Keiner der großen Player hat sich auf eine Lösung festgelegt – auch sind die verschiedenen Lösungen miteinander inkompatibel. Auf der Messe Euroshop versichern zwar verschiedene Kassen-Anbieter, dass sie mit mehreren Anbietern im Gespräch sind. Ob und wann E-Bons jedoch bei den großen Einzelhandelsketten für die breite Masse realisiert werden, ist völlig unklar. Als einer der wenigen Anbieter hatte Rewe bereits zum Jahresanfang einen E-Bon realisiert, der allerdings an die Nutzung der Payback-Karte gebunden ist.

Die Technik des E-Bons ist nicht schwer umzusetzen, wie etwa Epson auf seinem Stand auf der Fachmesse Euroshop in Düsseldorf demonstriert. Der Druckgeräte-Spezialist hat eine preisgünstige Lösung im Angebot, mit der kleine Einzelhändler die neuen gesetzlichen Vorgaben umsetzen können. Hierbei wird einfach ein mit USB-Anschluss ausgestatteter Drucker an die Kasse angeschlossen, in den dann ein gesicherter USB-Stick eingeschoben wird. Die billigsten Umrüst-Kits sind für unter 200 Euro erhältlich.

Die Daten des Bons landen mit dem Druckbefehl auf der technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) und sind nicht mehr manipulierbar. Über die auf dem Beleg enthaltene Signatur wird sichergestellt, dass die Daten auch tatsächlich auf dem gesicherten Speicher angekommen sind. Wird ein zusätzlicher Bildschirm an das System angebunden, kann den Kunden angeboten werden, den Bon auf digitalem Weg zu empfangen – etwa über das Einscannen eines QR-Codes mit dem Smartphone. Dieser führt die Kunden zu einer Internet-Adresse, auf der sie den Bon herunterladen können.

Die Vorgaben aus dem Bundesfinanzministerium geben den Kassenherstellern zwar große Freiheit, machen aber gleichzeitig klar, dass der Papier-Bon weiterhin die Norm sein soll. Dort heißt es etwa: "Eine elektronische Bereitstellung des Beleges bedarf der Zustimmung des Kunden." Und: "Die Sichtbarmachung eines Beleges an einem Bildschirm des Unternehmers (Terminal/Kassendisplay) allein reicht nicht aus." Nur wenn der Kunde jedoch ausdrücklich einen E-Bon wünscht, darf auf den Druck verzichtet werden. Tatsächlich entgegennehmen müssen die Kunden aber weder Papier- noch Digital-Beleg.

Wollen die Kunden die elektronisch entgegengenommenen Quittungen weiternutzen, sind sie auf sich selbst gestellt. Das Bundesfinanzministerium legt lediglich fest, dass die Bons in einem standardisierten Datenformat vorliegen müssen. Da hierzu jedoch ausdrücklich PDF, PNG und JPG gehören, besteht keine realistische Chance, alle Bons unterschiedlicher Anbieter in einer Anwendung zur Haushaltsführung, zur Steuererklärung oder zur Reisekostenabrechnung zu vereinen. Der Kunde muss die Daten im Zweifel wieder per OCR digitalisieren und die entsprechenden Beträge markieren.

Prinzipiell zeigen die E-Bon-Anbieter auch Bereitschaft, den Endkunden die Daten in nutzbareren Formaten zur Verfügung zu stellen. Da es jedoch über die verschiedensten Anwendungsfälle klar etablierte Import-Formate gibt, sind auch sie überfragt. Branchenübergreifende Standardisierungsgespräche gibt es bisher offenbar noch nicht. Auf den TSE-Speichern hingegen müssen die Daten sauber dokumentiert gemäß der "Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme" (kurz: "DSFinV-K 2.0") für die Steuerprüfer abgelegt sein.

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Die Kassenhersteller stehen unterdessen unter Zeitdruck. Zwar versichern die Hersteller von TSE-Lösungen, dass sie die gesicherten Speicher in ausreichender Qualität liefern können. Für die Installation vor Ort benötigen die Spezialanbieter jedoch Zeit. "Bis Anfang April muss die Kaufentscheidung gefallen sein", mahnt etwa Hubertus Grobbel vom Schweizer Anbieter SwissBit. Wer hinterher bestelle, könne kaum sichergehen, die gesetzlichen Vorgaben bis zum Ende der Übergangsfrist Ende September zu erfüllen. (axk)