Schwarzarbeit in der IT: Illegale Gefälligkeiten

Die Grenze zwischen Gefälligkeit und Schwarzarbeit ist fließend und die Konsequenzen drastisch für den, der illegal hilft.

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Schwarzarbeit in der IT: Illegale Gefälligkeiten

(Bild: nattaphol phromdecha/Shutterstock.com)

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Von
  • Peter Ilg
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Mal kurz den neuen Laptop von einem Bekannten einrichten und dafür 150 Euro kassieren. Klingt nach einem wenig anstrengenden, aber sich lohnenden Samstag-Nachmittag. Wenn alles gut geht, läuft der Rechner nach eineinhalb Stunden rund. Was ständig vorkommt und völlig harmlos klingt, kann leicht zum großen Problem für den hilfsbereiten Computerspezialisten werden: „Wenn bei solch scheinbar harmlosen Aktionen Geld fließt, ist das im Zweifel immer Schwarzarbeit“, sagt Dr. Ralf Baur, Fachanwalt für Arbeitsrecht in der Anwaltskanzlei Gaßmann & Seidel in Stuttgart.

Die Höhe des gezahlten Geldbetrags ist dabei nicht entscheidend, denn eine Gefälligkeit ist üblicherweise immer umsonst. Gefälligkeiten sind noch weiter gefasst als Nachbarschaftshilfe. „Bei einer Gefälligkeit muss man nicht Nachbar, sondern kann auch Freund oder Bekannter sein“, sagt Dr. Baur. Diese kleine Unterscheidung macht das Problem der Schwarzarbeit noch größer, weil sie somit viel mehr Personen betrifft, als die sonst übliche und geläufige Nachbarschaftshilfe. Doch wo hört Gefälligkeit auf und wo fängt Schwarzarbeit an?

Eins vorweg: Eindeutige Grenzen, die den Unterschied genau definieren, gibt es nicht. Ob eine Gefälligkeit oder Schwarzarbeit vorliegt, hängt von mehreren Faktoren ab. Kurz und knapp lässt sich dagegen sagen, welchen Zweck Schwarzarbeit verfolgt und was sie interessant für die Beteiligten macht: Sie dient vorrangig dazu, Steuern und Sozialabgaben einzusparen.

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Zurück zum Beispiel: Wenn der Bekannte seinen Laptop in einer Firma einrichten lässt, muss die für ihre Leistung Mehrwertsteuer berechnen und an das Finanzamt abführen. Der Inhaber der Firma muss seine Einkünfte versteuern, sowie Sozialversicherungsabgaben für sich abführen, wenn er allein arbeitet. Ansonsten für seine Mitarbeiter. Wird der Laptop unter der Hand eingerichtet, entfallen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Das macht eine Arbeit für beide Seiten finanziell günstiger.

Deshalb ist Schwarzarbeit beliebt und weit verbreitet. Sie zu verhindern ist Aufgabe der Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Das ist eine Organisationseinheit der Bundeszollverwaltung, die mit etwa 7.000 Bediensteten und regelmäßigen Razzien gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung vorgeht.

Sobald Geld fließt, ist ein Vorgang kritisch, sagte Fachanwalt Dr. Baur schon. Was nicht heißt, dass kein Geld fließen darf. Es kommt darauf an, wie hoch der Betrag ist. "Der Aufwand darf durchaus entschädigt werden", sagt Dr. Baur. Also der Sprit fürs Auto oder die Fahrkarte für die Bahn an den Ort, wo die Gefälligkeit verrichtet werden soll. "Wird die Arbeitszeit entlohnt, ist es keine Gefälligkeit mehr, sondern womöglich Schwarzarbeit", sagt der Anwalt.

Entlohnung ist ein wesentliches Kriterium für Schwarzarbeit. Peter Konieczny nennt weitere, er ist Teamleiter in der Abteilung Grundsatz bei der Minijob-Zentrale. Sie ist die zentrale Einzugsstelle für Sozialversicherungsbeiträge die Arbeitgeber von Minijobbern zu zahlen haben. "Für Schwarzarbeit sprechen Gewinnerzielungsabsicht und regelmäßige Ausführung einer Tätigkeit", sagt Konieczny. Wenn also der IT-Fachmann neben dem Job regelmäßig Computer für Bekannte einrichtet und dafür Geld nimmt, ist das eindeutig Schwarzarbeit.

Ein weiteres Kriterium für die Abgrenzung zwischen Schwarzarbeit und Gefälligkeit ist das Verhältnis der Personen zueinander. "Verwandten und Freunden hilft man gerne aber warum sollte man das bei Fremden tun“, so Konieczny. Dafür gebe es nur einen Grund: Geld! Weiterhin grenzt Weisungsgebundenheit die gefällige von der illegalen Arbeit ab. „Bei der Gefälligkeit bestimmt der Helfer den Zeitpunkt seiner Tätigkeit, also wann er die Arbeit ausführt.“ In einem legalen oder illegalen Arbeitsverhältnis macht das der Arbeitgeber.

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit überprüft bei Inspektionen, ob Schwarzarbeit vorliegt. "Das macht sie allerdings nicht bei Beschäftigungen in Privathaushalten, sondern ausschließlich im gewerblichen Bereich", sagt Konieczny. Immer wenn eine Tätigkeit spezielle Kenntnisse voraussetzt wie IT-Wissen, ist sie als Gewerbe anzumelden. Schwarzarbeit ist illegal und stellt mindestens eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit bis zu 50.000 Euro Strafe geahndet werden kann. Sie kann zudem eine Straftat sein, wenn beispielsweise Steuern hinterzogen werden. Dann drohen höhere Strafen oder sogar Freiheitsentzug.

Damit nicht genug: erfährt der Arbeitgeber von der Schwarzarbeit seines Arbeitnehmers, kann das ein Grund für eine fristlose Kündigung sein. Wer also regelmäßig für andere gegen Geld kleine oder größere Aufgaben erledigt, sollte für Rechtssicherheit sorgen, indem er offiziell als Freiberufler arbeitet oder neben seiner Hauptbeschäftigung einen Minijob ausübt. In dem kann er bis zu 450 Euro monatlich ganz legal dazuverdienen.

Ein letztes Mal zurück zum Anfang der Geschichte und der Einrichtung des Laptops. Ob nun der nette Nachbar oder eine Firma den Rechner beim Installieren fallen lässt und der kaputtgeht, dann müssen ihn beide ersetzen. Wenn der leidtragende Laptopbesitzer auch noch freiberuflich tätig ist und einen Tag nicht arbeiten kann, bis er einen neuen Rechner gekauft hat und der eingerichtet ist, kann er seinen Verdienstausfall bei der Firma geltend machen. Beim Bekannten aber nicht.

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"Wenn jemand etwas aus Gefälligkeit tut, und dabei etwas kaputt macht, dann haftet er zwar für die Sache selbst, nicht aber für Vermögensschäden, die daraus entstehen", sagt Fachanwalt Dr. Baur. Völlig aus dem Schneider sind Eltern, Geschwister und Kinder mit Ehe- oder Lebenspartnern: Sie alle zählen zu Angehörigen und die sind vom Schwarzarbeitergesetz ausgenommen. (axk)