Google aktualisiert seine Nutzungsbedingungen

Zum 31. März gelten bei Google neue Nutzungsbedingungen. Sie umfassen künftig mehr Dienste und sollen leichter verständlich sein.

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Google aktualisiert seine Nutzungsbedingungen

(Bild: BigTunaOnline/Shutterstock.com)

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Google versendet derzeit Benachrichtigungen mit dem Hinweis, dass sich die allgemeinen Nutzungsbedingungen ab 31. März ändern. Die Zustimmung ist unumgänglich. Drei Passagen sind neu, andere sollen nun leichter verständlich sein als zuvor. Abgesehen von der Zustimmung dürften Anwender allerdings kaum eine Veränderung merken. Google kündigt auch an, Änderungen künftig besser und schneller bekannt machen zu wollen.

Die neuen Teile der Nutzungsbedingungen beinhalten Erklärungen, warum es eben diese überhaupt gibt. Verlinkt sind ein Beitrag über Googles Geschäftsmodell sowie seine zehn Grundsätze: Etwa "Der Nutzer steht an erster Stelle, alles Weitere folgt von selbst" und "Schnell ist besser als langsam". Neu ist auch ein Abschnitt mit einer Auflistung, welches Mindestalter jeweilige Dienste erfordern. Es gibt Erläuterungen für Eltern und Erziehungsberechtigte, inwieweit sie für die Handlungen ihrer Kinder verantwortlich sind. Zudem ist die Auflistung der Google-Dienste erweitert worden: Chrome, Chrome OS und Google Drive sind hinzugekommen.

Tatsächliche Änderungen im Umgang mit den Daten der Nutzer, Privatsphäre, Inhalte-Rechten oder ähnliches sind nicht dabei. Die entsprechenden Abschnitte hat Google aber zum Teil neu formuliert, damit sie leichter verständlich sind. "Es ist wichtig, diese Nutzungsbedingungen zu verstehen, da Sie ihnen zustimmen müssen, um unsere Dienste zu nutzen", heißt es im Blogbeitrag. Dazu gehört auch ein Abschnitt, in dem Forderungen an Nutzer gestellt werden, nämlich die Verhaltensregeln. Sie besagen, dass man sich an Gesetze zu halten und die Persönlichkeits- und Eigentumsrechte anderer zu respektieren hat. Irreführung, Betrug, Verleumdung, Mobbing, Belästigung und Stalking fallen unter Missbrauch der Plattformen. Ein Link führt direkt zum Beschwerdeformular. Google verweist auch auf die Datenschutzerklärung, da diese selbst kein direkter Teil der Nutzungsbedingungen ist. Ebenso werden Lizenzen und Rechte an Inhalten separat behandelt.

Zuletzt hatte Google seine Richtlinien zum Mithören des Assistenten geändert. Statt einer Speicherung und Auswertung von Menschen per default müssen Nutzer nun beidem per per Opt-in zustimmen. Dieser Schritt war nach reichlich Kritik an der Vorgehensweise nötig. Google behält sich auch jetzt vor, kurzfristig Änderungen vornehmen zu können. (emw)