Die Masern-Impfpflicht ist da

Seit dem 1. März gilt bundesweit das Masern-Schutzgesetz: Neue Kinder in Kita oder Schule müssen ab jetzt geimpft sein. Ein Grund vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen?

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Es ist wirklich paradox: Die Angst vor dem Corona-Virus beherrscht die Schlagzeilen, verleitet Menschen zu deutlich irrationalem Verhalten und die nicht ganz unberechtigte Sorge in Kürze vielleicht selbst unter das Infektionsschutzgesetz zu fallen, freut die Lebensmittelhändler. Nicht das ist paradox – natürlich nicht –, aber, dass zur selben Zeit Eltern vor das Bundesverfassungsgericht ziehen, um sich gegen die Pflichtimpfung gegen Masern zu wehren, ist es.

Was für ein Glück, dass es Impfungen gibt, die uns Leid und Tod durch Viren ersparen. Die Welt schaut auf die Forschenden in der Hoffnung, dass sie möglichst bald einen Impfstoff gegen das Corona-Virus finden. Eine durchaus sinnvolle Beschäftigung, denn Hoffnung hält die Moral hoch.

Und das ist gut, vor allem wenn öffentlich diskutiert wird, ob Karneval, Fußballspiele, Messen und Konzerte abgesagt werden sollen. Viele Menschen auf einem Fleck bedeuten nun einmal ein hohes Streurisiko, wenn ein einzelner infizierter Mensch darunter ist. Soll ich in den Urlaub fahren? Soll ich auf das Konzert gehen? Ist Straßenbahn oder Bus fahren noch klug? Fragen die bemerkenswert besonnen aber dennoch öffentlich und ausführlich diskutiert werden.

Und da begeben sich nun Menschen beispielsweise im niedersächsischen Hannover oder dem oberbayrischen Landsberg freiwillig auf Kundgebungen, um zusammen gerottet gegen die Masernimpfpflicht zu demonstrieren. Dabei tragen sie Mundschutz – vermutlich, um der Botschaft willen, aber angesichts der Corona-Pandemie und weltweiten Knappheit von Schutzkleidung wirkt diese Botschaft schon ein wenig zynisch.

Die vier Familien aus Hessen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein, die bereits Beschwerde gegen die Masern-Pflichtimpfung eingereicht haben, werden nicht die einzigen bleiben. Weitere Beschwerden sollen in Vorbereitung sein, vor allem von Eltern, deren Kinder im Sommer eingeschult werden. Denn mit dem Schulwechsel greift die Übergangsfrist nicht mehr, die allen ungeimpften Kindern Zeit bis zum 31. Juni 2021 einräumt. Wer die Betreuungseinrichtung wechselt, muss nach dem Masernschutzgesetz geimpft sein oder nachweislich die Masern durchlebt haben, sonst drohen Bußgelder bis 2500 Euro.

Die Eltern dieser Kinder sehen laut ihrem Anwalt das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit der Kinder, das Erziehungsrecht der Eltern und Gleichheitsgrundsätze verletzt, wenn der Staat sie zwingt, ihre Kinder vor den hochansteckenden und potenziell tödlichen Viren zu schützen. Die Kopplung der Impfpflicht an den Kita-Zugang sei eine unverhältnismäßige Belastung, sagte laut "Tagesschau" einer ihrer Verfahrensbevollmächtigten, der Bayreuther Staatsrechtler Stephan Rixen. Es gebe bei Masern – anders als bei Pocken – keine akute Bedrohungslage, eine bereits sehr hohe Impfungsrate in Deutschland und vergleichsweise wenige Erkrankungen – so einige der Argumente der Beschwerdeführer.

Übersetzt und einkondensiert heißt das: Wir schützen unsere Kinder vor Masern, indem wir die anderen ihre Kinder impfen lassen. Das viele – zu viele – so dachten, hat zu diesem Masernschutzgesetz geführt. Denn die direkte Folge zeigen die Statistiken den Robert-Koch-Instituts: Die Impfraten gingen in den Keller und die Masern-Fallzahlen hinauf.

(jsc)