BGH-Urteil: Staatlicher Wetterdienst muss Gratis-App beschränken

Der Bundesgerichtshof kassiert das Urteil der Vorinstanz und gibt WetterOnline Recht: Die WarnWetter-App des DWD darf nur warnen, alles andere muss kosten.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 311 Kommentare lesen
BGH-Urteil: Staatlicher Wetterdienst muss Gratis-App beschränken

Sturmwarnung: Die DWD-App darf nur noch vor Wetterturbulenzen und Radioaktivität warnen, alles andere muss Geld kosten, sagt der BGH.

(Bild: Shutterstock/Romolo Tavani)

Lesezeit: 4 Min.

Der Deutsche Wetterdienst (DWD) muss die kostenlosen Funktionen seiner Wetter-App "WarnWetter" weiterhin auf konkrete Unwetterwarnungen beschränken. Weitergehende Informationsangebote verstießen gegen das Wettbewerbsrecht und seien nicht mehr durch den gesetzlichen Auftrag des steuerfinanzierten DWD gedeckt, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe. Das höchste deutsche Gericht gab damit einer Klage des Wettbewerbers WetterOnline in letzter Instanz statt (Az. I ZR 126/18).

Der DWD ist der staatliche meteorologische Dienst. Zu seinen in einem eigenen Gesetz (DWD-Gesetz) geregelten Aufgaben gehört die Herausgabe amtlicher Unwetterwarnungen, die der Dienst kostenlos zur Verfügung stellen muss. Andere Leistungen des DWD sind kostenpflichtig. Seit 2015 bietet der DWD eine App für Android und iOS an, die neben aktuellen Warnungen zunächst auch darüber hinaus gehende Wetterinformationen enthielt.

Gegen die App hatte das Bonner Unternehmen WetterOnline geklagt und argumentiert, das umfangreiche Informationsangebot der App verstoße gegen das Wettbewerbsrecht. Das sah auch das Bonner Landgericht so, das den DWD im November 2017 zur Unterlassung verurteilte. Der DWD reagierte auf das Urteil und bietet die App seither in einer abgespeckten Gratisversion mit Warnmeldungen an, für darüber hinaus gehende Informationen müssen Nutzer knapp zwei Euro bezahlen.

Nachdem das Oberlandesgericht Köln das Bonner Urteil teilweise aufgehoben und den Rest an die Verwaltungsgerichtsbarkeit verwiesen hatte, ging WetterOnline in die Revision am BGH. Der hat das Urteil des OLG Köln nun kassiert. Der DWD habe mit dem kostenlosen Angebot "die Grenzen der Ermächtigungsgrundlage des § 4 Abs. 6 DWDG überschritten, weil sich die Inhalte der unentgeltlichen WarnWetter-App nicht auf Wetterwarnungen beschränkten", begründen die Karlsruher Richter ihre Entscheidung. Deshalb sei die WarnWetter-App als geschäftliche Handlung anzusehen und an den Regeln des Wettbewerbsrechts zu messen.

Aus den Bestimmungen des DWD-Gesetzes und Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ergebe sich, "dass der DWD seine Dienstleistungen im Grundsatz nur unter Marktbedingungen erbringen darf und wie jeder andere Anbieter einer Anwendungssoftware für meteorologische Dienstleistungen hierfür entweder unmittelbar eine Vergütung verlangen muss oder – wenn die Anwendungssoftware kostenlos abgegeben wird – diese Leistungen mittelbar etwa durch Werbeeinnahmen finanzieren muss", heißt es in der BGH-Begründung weiter.

Das Kölner Oberlandesgericht muss sich mit dem Fall nicht erneut beschäftigen. Der BGH konnte "auf der Grundlage der vom Berufungsgericht getroffenen Feststellungen selbst abschließend entscheiden", erklären die Karlsruher Richter und sparen nicht mit Kritik an den Kölner Kollegen: "Das Berufungsurteil musste schon deshalb aufgehoben werden, weil das Berufungsgericht nicht durch Teilurteil über die wettbewerbsrechtlichen Ansprüche entscheiden und den Rechtsstreit wegen der öffentlich-rechtlichen Ansprüche an das Verwaltungsgericht verweisen durfte."

Der DWD wird die Vollversion seiner App nun auch weiterhin nur kostenpflichtig anbieten, teilte der Dienst am Donnerstag mit. Bereits in der mündlichen Verhandlung habe der Vorsitzende des 1. Zivilsenats zum Ausdruck gebracht, dass seitens des Gerichts Bedenken hinsichtlich der Zulässigkeit einer entgeltfreien Abgabe der WarnWetter-App bestehen. Der DWD werde aber "auch weiterhin" für die Allgemeinheit eine unentgeltliche Version der WarnWetter-App anbieten, die über aktuelle amtliche Warnungen informiert.

WetterOnline zeigte sich in einer Stellungnahme zufrieden mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs. "Wir begrüßen die Feststellung des BGH, dass der DWD für seine Dienstleistungen, die über Warnungen hinausgehen, wie jeder andere Anbieter auch eine Vergütung verlangen muss oder sie durch Werbeeinnahmen finanzieren muss", erklärte Gründer und Geschäftsführer Joachim Klaßen.

Update 13.03.2020: Stellungnahme WetterOnline ergänzt. (vbr)