Strahlenschutzkommission: 5G ist nicht gefährlich

Die Strahlenschutzkommission ICNIRP hält schärfere Grenzwerte auch bei 5G im Millimeterwellenbereich nicht für erforderlich, doch die Empfehlung ist umstritten.

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UN-Strahlenschutzkommission: 5G ist nicht gefährlich

(Bild: TPROduction/Shutterstock.com)

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Mit 5G ist die Debatte über mögliche gesundheitsschädigende Folgen des Mobilfunks neu entflammt. Die neue Mobilfunkgeneration soll künftig auch in den oberen Frequenzbereich um 24 GHz funken, dabei kommen mehr Sender und mehr Antennen als bei UMTS und LTE zum Einsatz. Die Internationale Kommission zum Schutz vor nicht-ionisierender Strahlung (ICNIRP) gibt Entwarnung: Sie schätzt Mobilfunk bis zu einer Frequenz von 300 GHz im Kern als nicht gesundheitsgefährdend ein, solange Anbieter ihre Einsatzhinweise beachten.

Dies geht aus den lange erwarteten neuen Richtlinien der ICNIRP für Grenzen der Exposition durch elektromagnetische Felder hervor, die die Organisation am Mittwoch im Journal "Health Physics" veröffentlicht hat. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf Empfehlungen für den Umgang mit Strahlung durch Mobiltelefone und zugehörigen Funkmasten. Die überarbeiteten Leitlinien schreiben die 2009 und 2011 jeweils bestätigte Vorgängerversion von 1998 fort.

Dazu hat die ICNIRP nach eigenen Angaben zahlreiche Forschungsarbeiten der letzten zwei Jahrzehnte gesichtet, ausgewertet und nach einer öffentlichen Konsultation neue Grenzwertempfehlungen abgeleitet. Im Kern sind diese aber die alten. Denn laut der Organisation gibt es gegenüber dem Stand von 1998 keine belastbaren Erkenntnisse zu zusätzlich zu berücksichtigenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen.

Mit den 2020er-Vorgaben ergänzt die ICNIRP aber Details für spezifische Expositionssituationen und berücksichtigt dabei Fortschritte bei der numerischen Analyse der Feldeinwirkung im Körper. Sie geht etwa auf die im Bereich des Mobilfunks bei höheren GHz-Frequenzen möglichen, stark lokalisierten Expositionen sowie auf den Umgang mit sogenannter Nahfeldstrahlung genauer ein: die Regeln sind präziser für kurze Expositionszeiten von weniger als sechs Minuten und für Strahleneinwirkung auf kleinflächige Körperregionen von wenigen Quadratzentimetern.

Die vorgeschlagenen Grenzwerte enthalten Sicherheitsfaktoren. Für die allgemeine Bevölkerung ist der entsprechende Wert 50-fach höher angesetzt für Ganzkörperexpositionen etwa durch Mobilfunkantennen und 10-fach für lokale Exposition durch am Körper betriebene Geräte wie ein Smartphone. Damit soll die Bevölkerung nach aktuellem Kenntnisstand geschützt sein. Neu ist der Hinweis, dass schwangere Frauen während ihrer Berufsausübung nicht einer höheren Strahlenbelastung ausgesetzt sein sollen als die Allgemeinbevölkerung, damit der Fötus geschützt ist.

Der ICNIRP-Vorsitzende Eric van Rongen zeigte sich zuversichtlich, dass die neue Richtlinie auch Bedenken hinsichtlich der Sicherheit von 5G abbauen helfen könne. Die Grenzwerte von 1998 hätten zwar auch für aktuelle Technologien einen hinreichenden Schutz geboten. Mit dem Update würden nun aber ausdrücklich alle Strahlungsbereiche zwischen 100 kHz und 300 GHz abgedeckt. Dies gewährleiste, dass auch 5G keinen Schaden anrichten könne.

Die ICNIRP räumt zwar ein, dass es in manchen Bereichen noch offene Fragen gebe. Diese schätzt sie aber derzeit nicht als besonders bedeutsam ein. "Natürlich ist es wichtig, weiterhin Forschung zu möglichen gesundheitlichen Risiken durchzuführen", sagt Martin Röösli, Leiter des Bereichs Umweltexposition und Gesundheit beim Schweizer Tropen- und Public-Health-Institut, der als ICNIRP-Mitglied an den Richtlinien mitgearbeitet hat. Besonders für den Frequenzbereich von 6 und 300 GHz sowie zu Langzeitauswirkungen von hohen Expositionen im Bereich der Grenzwerte für Ganzkörperexpositionen fehlten noch Studien. Letztere kämen in der Praxis aber kaum vor.

Die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) anerkannte ICNIRP ist laut ihrer Statuten eine gemeinnützige wissenschaftliche Einrichtung. Ihre Empfehlungen haben Gewicht. So haben sich etwa das Bundesamt für Strahlenschutz sowie andere ähnliche internationale Behörden und Institutionen auf diese berufen, um eigene Grenzwerte für die Mobilfunkstrahlung zu begründen.

Achim Enders, Leiter des Instituts für Elektromagnetische Verträglichkeit an der TU Braunschweig, begrüßt die alt-neue Linie: Bei manchen Kritikern dürften sich zwar erneut "Kopfschütteln oder sogar Unwohlsein" einstellen, meint der Experte. Die ICNIRP lege aber sehr viel Wert auf ihre Bewertungsmethodiken und habe diese gesondert dargelegt. Im Grunde lese sich dieser Abschnitt "wie ein Kompendium der Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis". Es gebe demnach keine Beweise dafür, "dass zusätzliche Vorsorgemaßnahmen einen Vorteil für die Gesundheit der Bevölkerung mit sich bringen".

"Seit langem bestimmt eine sehr kleine Anzahl von Personen eines Vereins, der seine Mitglieder selbst bestimmt, die internationale Grenzwertsetzung", moniert dagegen Hans-Peter Hutter, stellvertretender Leiter der Abteilung für Umweltmedizin an der Medizinische Universität Wien. Er wirft der ICNIRP vor, "Beobachtungen von Effekten im Niedrigdosisbereich als nicht gesundheitlich relevant" abzutun und "nur thermische Effekte als einzig relevant" darzustellen. Letztere könnten etwa für Gendefekte, Krebs und Konzentrationsmängel verantwortlich sein.

Auf diese Weise leite die Kommission "automatisch höhere Grenzwerte ab als in irgendeinem anderen Gebiet der Umweltmedizin", rügt Hutter. Diese würden – durch die Mobilfunklobby gestützt – der Politik als ausreichend vermittelt. Die Regierungen nähmen dies "zufrieden zur Kenntnis", weil sie selbst davon "durch den Verkauf der Frequenzen und die hohe Steuerleistung der Mobilfunkindustrie" profitierten. Die vorliegende Arbeit sollte dem Mediziner zufolge daher "bestenfalls ignoriert, aber keinesfalls für internationale Grenzwert-Festlegungen herangezogen werden". Ein allgemeines Dossier zu gesundheitlichen Auswirkungen von 5G hat das Science Media Center zusammengestellt. (vbr)