Abmahnung wegen "Schutzmasken"

Abmahnanwälte sollen neue Opfer im Visier haben: Wer seine selbstgefertigten Gesichtsmasken als "Schutz" bezeichnet, wandelt auf dünnem Eis.

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Abmahnung wegen "Schutzmasken"
Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Carsten Meyer

[Update, 7.4.2020, 10:57] Tut uns leid – da ist die Make-Redaktion offensichtlich (wie viele andere Medien auch) einem Gerücht oder vieleicht auch gezieltem Hoax aufgesessen: Der Twitter-Account, auf dem die Geschichte der angedrohten Abmahnungen urspünglich berichtet wurde, existiert nicht mehr. Also, liebe Makerinnen und Maker: Näht beruhigt weiter Mund-und-Nasen-Masken, aber bezeichnet sie dennoch nicht als "Schutz" – denn auch wenn es Hinweise gibt, dass solche Masken für andere das Infektionsrisiko senken können, sieht es derzeit nicht so aus, als könne man sich selbst damit gegen eine Ansteckung mit Covid-19 schützen. Und das sollte man deshalb keineswegs durch eine solche Bezeichnung implizit versprechen. [Update Ende]. Es folgt die ursprüngliche Meldung:

Weil sie in ehrenamtlich in Heimarbeit gefertigte Gesichtsmasken mit dem Attribut "Schutz" weitergegeben haben, sind fünf Frauen in Bayern abgemahnt worden, berichtet das Portal T-Online unter Berufung auf eine Twitter-Meldung von User der kai_ser. Der Fall sei zwar noch nicht bestätigt, das Szenario aber durchaus glaubwürdig, wie auch die Aufklärungsseiten Mimikama und Volksverpetzer melden.

Wer als Maker Masken dieser Art fertigt, sollte vermeiden, diese in Zusammenhang mit Covid-19-Erkrankungen zu nennen oder in irgendeiner Form das Wort "Schutz" einzubringen, rät der Würzburger Anwalt Chan-Jo Jun in einem Facebook-Posting:

Liebe Kollegen, wie wäre es mit Lösungen statt Problemen? Da warnen Anwälte – formaljuristisch zu Recht – davor, dass Heimarbeiter Atemschutzmasken selbst herstellen und damit gegen das Medizinproduktegesetz (MPG) verstoßen. Abmahnungen und Strafen würden drohen und am besten lasse man sich anwaltlich beraten.

Das Herstellen und Weitergeben von Masken sei aber keinesfalls verboten, führt er weiter aus:

Designt, näht oder klebt! Ob aus Kaffeefiltern, Stoff oder Zellulose. Ihr habt keine Rechtsprobleme, solange ihr es nicht als AtemSCHUTZmaske vertreibt. Mundbedeckung, Gesichtsmaske, Mund-Shirt, Nasenstoff – all das geht in Ordnung. Wenn ihr in der Artikelbeschreibung Covid19 erwähnt, wäre ein Hinweis geboten, dass die Maske keinen wirksamen Schutz des Trägers darstellt. Fakt ist gleichwohl, dass die Flugbahn und Verbreitung von Tröpfchen selbst bei einem Taschentuch oder Ellenbogen verschlechtert wird, insofern hat alles, was man beim Husten vor den Mund aufbaut einen gewissen Nutzen.

Das gelte auch für Anleitungen – die sind natürlich keine Medizinprodukte. Im Feed von der kai_ser haben sich inzwischen Anwälte gemeldet, die im Fall einer erfolgten Abmahnung kostenlosen Beistand bieten, so lange die Masken nicht kommerziell angeboten wurden. (cm)