Internet-Hausbesetzer müssen polizeibrandenburg.de räumen
Das Potsdamer Landgericht hat im Prozess um die Domain polizeibrandenburg.de der brandenburgischen Landesregierung das Recht auf Nutzung der Domain zugesprochen.
Das Potsdamer Landgericht hat im Prozess um die Domain polizeibrandenburg.de der brandenburgischen Landesregierung das Recht auf Nutzung der Domain zugesprochen (AZ: 2 O 566/01). Die umstrittene Domain wird derzeit von der so genannten Volksinitiative zur Stärkung der Grund- und Bürgerrechte gegenüber der Polizei genutzt.
Das Landgericht verurteilte die Beklagten dazu, die Freigabe der Domain zu erklären und diese nicht mehr zu nutzen. Damit folgte das Gericht der Auffassung der Kläger, dass der Begriff polizeibrandenburg ein geschützter Name sei und das Namensrecht des Innenministeriums verletzt sei. Vor der Entscheidung über weitere Rechtsmittel will die Volksinitiative die schriftliche Urteilsbegründung abwarten. (wst)