Telekom-Wettbewerber: Bundesnetzagentur bevorzugt Vectoring gegenüber Glasfaser

Breitbandanbieter beklagen, dass die Regulierungsbehörde Kupferanschlüsse der Telekom bei der Gebäudeverkabelung schütze und so FTTB benachteilige.

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Telekom-Wettbewerber: Bundesnetzagentur bevorzugt Vectoring gegenüber Glasfaser

(Bild: TPROduction/Shutterstock.com)

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Der Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko) kritisiert einen am Freitag veröffentlichten Beschluss der Bundesnetzagentur in einem langjährigen Streit über die Gebäudeverkabelung. Anstatt Glasfaseranschlüssen bis in die Gebäude (Fibre to the Building alias FTTB) mit "Bandbreiten im Gigabitbereich" Vorrang einzuräumen, gewähre die Regulierungsbehörde Vectoring beziehungsweise "den längst abgeschriebenen Kupferanschlüssen" der Deutschen Telekom "einen weitreichenden Schutz", monieren die Wettbewerber.

Besonders bedauert der Breko, dass die Herausforderer in dem Verfahren dem Platzhirschen angeboten hatten, ihm "einen marktgerechten offenen Netzzugang zu den Glasfaseranschlüssen zu gewähren", damit der Konzern seine Kunden sogar mit höheren Bandbreiten hätte weiterversorgen können. Dabei sollte vor dem erstmaligen Einsatz von DSL-Beschleunigern auch die Netzverträglichkeit durch die Telekom "zur Gewährleistung der Netzsicherheit" geprüft werden.

Mit der Entscheidung der Bundesnetzagentur könnten FTTB-Anbieter aber nun nur das von VDSL oder Super-Vectoring genutzte Frequenzspektrum ausblenden, zeigt sich der Verband enttäuscht. Dadurch stehe den Endkunden nach Expertenschätzungen "im schlechtesten Fall nur noch eine Bandbreite von maximal 600 MBit/s zur Verfügung". Dies würde die laufenden Gigabit-Anstrengungen der Anbieter konterkarieren.

Andererseits laufen die Wettbewerber dem Breko zufolge Gefahr, "dass ihre Anschlüsse von der Deutschen Telekom von der Nutzung der Gebäudeverkabelung ausgeschlossen und damit abgeschaltet werden", auch wenn sich diese nicht einmal im Eigentum des Rosa Riesen befänden. Der Geschäftsführer des Verbands, Stephan Albers, sprach von einem "fatalen Signal" für die Glasfaserbranche. Derweil kritisiere die Politik paradoxerweise, dass der Gigabitausbau in Deutschland nicht schnell genug erfolge.

Die Entscheidung zeichnete sich Anfang 2019 schon ab. Mit dem neuen Beschluss im Zuge einer Reform der Konditionen für die Miete der Teilnehmeranschlussleitung (TAL) ist die Regulierungsbehörde beim Tenor ihre damaligen Einschätzung zum Miteinander von Glasfaser und DSL auf den letzten Metern Kupferkabel im Haus geblieben. Sie hält nach wie vor einen Schutzbereich für den Vectoring-Turbo VDSL für angemessen, da für unterschiedliche Netzbetreiber letztlich noch hinreichend Bandbreite übrig bleibe.

Stein des Anstoßes: Die Telekom-Wettbewerber legen Glasfaser in der Regel nur bis in den Keller, von dort muss das Signal über die bestehende Hausverkabelung über Kupfer weitergeführt werden. Dabei kommen Verfahren zum Einsatz, um DSL zu beschleunigen. Bei FTTB handelt es sich dabei meist um G.fast, das auf kurzen Kupferstrecken hohe Bandbreiten von theoretisch bis zu 1 GBit/s ermöglicht, bei etwa 100 Metern ist es etwa noch die Hälfte.

Wenn ein anderer Anbieter aber parallel VDSL oder Super Vectoring im Haus betreibt, kommt es zu Frequenzkonflikten. Vectoring-Techniken werden bei 30 MHz Bandbreite im niedrigeren Frequenzbereich des Kabels geführt und sind so störungsanfällig bei Konkurrenz auf der Kupferleitung, während das bis 106 MHz reichende G.fast vergleichsweise robust ist.

Im Rahmen des Verfahrens gab es Tests, wobei das G.fast-System sowohl im vollen Frequenzbereich zwischen 2,2 MHz und 212 MHz sowie unter Ausblendung der Frequenzen bis 35 MHz betrieben wurde. Das Verzweigerkabel war dabei bis zu 100 Meter lang, Endkabel liefen bis zu 25 Meter. Im Rahmen dieses Versuchsaufbaus wurden dann die entsprechenden Messungen für verschiedene Szenarien vorgenommen und die Ergebnisse der Datenraten der jeweils vier Wohneinheiten gemittelt.

So zeigte sich laut der Bundesnetzagentur bei Nutzung des vollen Frequenzbereichs beider Systeme eine "moderate Degradation der Bitraten", die bei G.fast durch VDSL2 35b fünf bis sechs Prozent und andersherum rund vier Prozent betrugen. Sobald G.fast nur den Frequenzbereich ab 35 MHz verwendete, störten sich beide Systeme nicht mehr. Allerdings reduzierte sich dadurch die G.fast-Summenbitrate um rund 200 MBit/s.

Die zuständige technische Fachabteilung der Behörde stellte sich so weiter auf den Standpunkt, dass der Ruf nach einem Schutzbereich für die Telekom nur unter – vorab nicht abschließend bestimmbaren - Umständen je nach im Einzelfall verwendeten Kabeln und Endgeräten gerechtfertigt sei. Es werde daher entsprechend den Vorgaben aus der früheren Teilentscheidung auch "ein reduziertes Schutzband geregelt". Der Wert von 2,0 MHz übersteige dabei den Abstand von 1,5 MHz aus den Rahmenbedingungen in der Testreihe nur leicht.

Im Fall von gegenseitigen Beeinträchtigungen sei die Startfrequenz bis zum Erreichen des Schutzbandes von 5 MHz beziehungsweise 7 MHz "abgestimmt schrittweise bis zum Wegfall der Störung anzuheben", heißt es in dem Beschluss weiter. Damit dieser Prozess effizient ablaufe, "soll die Anhebung in näherungsweise 1-MHz-Schritten erfolgen". Sinnvollerweise werde die Startfrequenz des G.Fast-Signals jeweils um ein Vielfaches von 51,75 kHz erhöht, weil dies der Abstand zwischen den jeweiligen Trägerfrequenzen sei.

Die Telekom hatte bereits voriges Jahr argumentiert, dass die Inanspruchnahme des gleichen Frequenzspektrums in der Hausverkabelung bei VDSL zum Synchronisationsverlust und so zum Ausfall des Anschlusses führen könne. Um die gegenseitigen Störungen ganz zu vermeiden, müsste die Glasfaser durchgängig bis in die Wohnung des Endkunden gelegt werden, was jedem Wettbewerber freistehe. Keiner sei genötigt, die bisherige Infrastruktur im Haus zu verwenden. Der Nutzer hätte dann die höchste Bandbreitenmöglichkeit und die geringsten Störpotenziale. Aktuelle Vectoring-Verfahren deckten den üblichen Bandbreitenbedarf auch noch einige Jahre effizient. (tiw)