Keine Extrawurst fĂĽr Telekom in Berlin
Die Deutsche Telekom muss im Großraum Berlin ihre Geschäftskundenangebote für Tk-Dienstleistungen weiterhin von der RegTP absegnen lassen.
Die Deutsche Telekom muss im Großraum Berlin ihre Geschäftskundenangebote für TK-Dienstleistungen weiterhin von der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) absegnen lassen. Einen entsprechenden Antrag der Telekom zur Entbindung von der Genehmigungspflicht lehnten die Regulierer ab. Der Ex-Monopolist hatte seine Eingabe damit begründet, dass das Unternehmen im Regionalmarkt Berlin hinsichtlich der Geschäftskundenangebote für Anschlüsse und über diese vermittelte nationale und internationale Verbindungen nicht mehr marktbeherrschend sei. Damit entfalle die Basis für eine Genehmigungspflicht, argumentierte die Telekom.
Die RegTP hingegen bewertete den Sachverhalt anders: Ein räumlich auf die Region Berlin beschränkter Markt lasse sich nicht abgrenzen, da sich dort gegenüber dem übrigen Bundesgebiet keine signifikant unterschiedlichen Wettbewerbsbedingungen feststellen ließen. Behördenpräsident Matthias Kurth erklärte, dass "entgegen der Auffassung der Telekom auch die im Vergleich zu anderen Regionen höhere Anzahl der in Berlin tätigen Anbieter von Teilnehmeranschlüssen und Ortsverbindungen die Homogenität der Wettbewerbsbedingungen nicht in Frage stellen kann, da diese bislang auch in Berlin keine hohen Marktanteile gewinnen konnten". Eine unterschiedliche Absatzstrategie der Anbieter von Orts- und Fernverbindungen speziell für den Raum Berlin liege nicht vor, dies gelte auch für Auslandsverbindungen.
Nach den Worten ihres Präsidenten hatte sich die Regulierungsbehörde erstmals mit der für die zukünftige Marktentwicklung wichtigen Fragestellung auseinanderzusetzen, ob und inwieweit sich Sprachtelefondienstleistungen auf lokalen beziehungsweise regionalen Märkten abgrenzen lassen. Eine allgemeinverbindliche Festlegung, so Kurth, habe man nicht treffen können, vielmehr sei die Entscheidung im Einzelfall maßgeblich. In diesem konkreten Fall könne man eine räumliche Marktabgrenzung nicht erkennen. Man habe zudem festgestellt, dass ein rechtlich eindeutig abgrenzbarer Markt für Geschäftskundenangebote nicht bestehe. Dass Geschäftskunden aufgrund ihrer unterschiedlichen Bedürfnisse (andere Volumina, andere Tarifzeiten) möglicherweise in den Genuss günstigerer Tarife kommen könnten, sei keine Begründung für einen eigenständigen Markt, befand die RegTP.
Der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten, VATM, begrüßte unterdessen die Entscheidung der RegTP. "Eine Definition von Regionalmärkten hätte zu einer Zersplitterung des Marktes und zu höheren Preisen für den ländlichen Raum geführt", sagte der Geschäftsführer des VATM, Jürgen Grützner. Zudem hätte es die Deutsche Telekom noch leichter gehabt, mit nicht Kosten deckenden Preisen die Wettbewerber aus den Ballungszentren zu vertreiben, wäre die Entscheidung zugunsten der Telekom ausgefallen. (pmz)