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Online-Kurs: KRITIS – Zusätzliche Prüfverfahrenskompetenz für § 8a BSIG

Betreiber kritischer Infrastrukturen erwerben in der zweitägigen Schulung die Kompetenz, deren Sicherheit im Rahmen des § 8a (3) des BSI-Gesetzes zu prüfen.

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Online-Kurs: KRITIS – Zusätzliche Prüfverfahrenskompetenz für § 8a BSIG
Lesezeit: 1 Min.
Von
  • Dr. Oliver Diedrich

Der zweitägige Online-Kurs vermittelt den Betreibern kritischer Infrastrukturen und deren Dienstleistern das Wissen, um kritische Infrastrukturen im Rahmen der Umsetzung des § 8a (3) des BSI-Gesetzes auf Sicherheit zu prüfen. Nach bestandener Abschlussprüfung im Kurs erhalten die Teilnehmer die Zusatzqualifikation „Zusätzliche Prüfverfahrenskompetenz für § 8a BSIG“, mit der sie Prüfungen der Sicherheit nach § 8a BSIG durchführen können.

Die Schulung richtet sich an interne Revisoren, Auditoren und Wirtschaftsprüfer mit IT-Prüfungserfahrung, Mitarbeiter der prüfenden Stelle sowie Mitarbeiter von Betreibern kritischer Infrastrukturen. Die Referentin Christin Wilde-Nebauer von HiSolutions ist Certified Lead Auditor ISO 27001 (Auditor gemäß IT-Sicherheitskatalog nach § 11 Abs.1a EnWG und zusätzliche Prüfverfahrens-Kompetenz für § 8a BSIG). Der Kurs folgt dem BSI-Schulungskonzept.

Der Kurs findet als Online-Workshop mithilfe einer Webkonferenz-Software statt. Zur Teilnahme benötigen Sie einen Rechner mit Mikrofon und Lautsprecher oder (besser) einem Headset sowie einen aktuellen Browser. Während des Kurses besteht jederzeit die Möglichkeit, der Referentin Fragen zu stellen und sich mit anderen Teilnehmern auszutauschen.

(odi)