Urteil im Fritzbox-Streit: AVM gewinnt in erster Instanz

AVM will verhindern, dass Fritzboxen aus Providerbeständen mit ausgetauschter Firmware verkauft werden. Ein Gericht gab dem Hersteller nun Recht.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 515 Kommentare lesen
Urteil im Fritzbox-Streit: AVM gewinnt in erster Instanz

Woog sitzt eigenen Angaben zufolge noch auf rund 20.000 Fritzboxen.

(Bild: Woog)

Lesezeit: 3 Min.
Inhaltsverzeichnis

Der Routerhersteller AVM hat sich im Rechtsstreit mit dem Online-Händler Woog in erster Instanz durchgesetzt. Laut einem Urteil des Landgerichts München I darf Woog weiterhin keine gebrauchten Fritzboxen mit ausgetauschter Firmware anbieten. Das Gericht bestätigte eine einstweilige Verfügung, die AVM bereits im Februar erwirkt hatte.

In dem Streit geht es um eine Sonderedition der Fritzbox 6490 Cable, die AVM dem Netzbetreiber Unitymedia geliefert hatte. Auf ihr läuft eine spezielle Firmware mit bestimmten Einschränkungen gegenüber der 6490 Cable aus dem freien Handel. Woog kaufte Zehntausende gebrauchte Unitymedia-Fritzboxen und ersetzte das eingeschränkte Betriebssystem durch das der Serienversion. Anschließend bot der Händler die wiederaufbereiteten Router vergleichsweise günstig zum Verkauf an.

Nach der von AVM erwirkten Verfügung kam es im April zur Verhandlung in München. Laut dem am Donnerstag verkündeten Urteil hat Woog gegen AVMs Recht an der Marke "Fritzbox" verstoßen. Der Händler habe den "Verwendungszweck verändert, den die Markeninhaberin beim Inverkehrbringen dieser Geräte vorgesehen habe", heißt es in der Urteilsbegründung. "Nämlich, dass diese nur einen eingeschränkten Leistungsumfang gegenüber den Serienmodellen haben sollten."

​Woog will gegen das Urteil Berufung einlegen. Es stellten sich grundsätzliche Fragen, die vom Oberlandesgericht München beantwortet werden müssten, sagte ­Geschäftsführer Carlo Faber. Gegebenenfalls werde man anschließend vor den Bundesgerichtshof ziehen. Auch der Umweltschutz spreche dafür, "gebrauchte Router sinnvoll wieder zu verwerten, statt sie als Elektronikschrott zu entsorgen", betonte er.

Aus Sicht der Münchner Richter spielt der Umweltschutz allerdings keine Rolle in dem Verfahren. Woog könne sich nicht auf die Vorschriften des Elektrogesetzes zur Abfallvermeidung berufen, heißt es im Urteil. "Denn das Elektrogesetz ermächtigt keinen Dritten, Markenrechte eines anderen zu verletzen."

AVM begrüßte das Urteil. "Für Herkunft und Qualität können wir als Markenherstellerin nur für die Ware in dem Zustand bürgen, in dem sie von uns oder mit unserer Zustimmung in den Verkehr gebracht worden ist", sagte eine Sprecherin.

Der Hersteller betonte, dass er den Verkauf gebrauchter Produkte "im privaten Bereich" unterstütze. Auch für Fritzboxen aus zweiter Hand biete man Support und Updates. "Das Urteil verhindert lediglich die gewerbsmäßige Manipulation von Software oder Hardware."

AVM sei offen für Gespräche mit Woog über die verbleibenden Geräte, die der Händler nun nicht verkaufen darf. "Wir haben ein gut funktionierendes Refurbishment-Management", sagte die Sprecherin. Rückfragen von c't, wie AVM sich ein "Refurbishment" der Unitymedia-Fritzboxen konkret vorstellt, beantwortete der Hersteller bis zur Veröffentlichung dieses Artikels nicht.

Woog hat nach eigenen Angaben noch rund 20.000 unverkaufte Fritzboxen auf Lager. Der Händler erklärte, er sei offen für Gespräche mit AVM, damit die Router "nicht verschrottet werden müssen". (cwo)