Bericht: Niedersachsen behält Vetorecht bei Volkswagen

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Von
  • Gernot Goppelt

Das Land Niedersachsen behält auch künftig ein Vetorecht bei allen wichtigen Entscheidungen von Volkswagen. Dies sieht die neue Fassung des VW-Gesetzes vor, wie eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums heutet in Berlin bestätigt habe, berichtet der Norddeutsche Rundfunk (NDR). Das Kabinett wolle die Novelle am kommenden Dienstag, den 27. Mai, beschließen. Der Gesetzesentwurf sieht demnach vor, dass auf VW-Hauptversammlungen auch in Zukunft eine Sperrminorität von 20 Prozent gelten wird. Das Land Niedersachsen hält 20,3 Prozent der Anteile. In anderen Unternehmen ist ein Vetorecht erst ab 25 Prozent üblich.

Das würde bedeuten, dass sich das novellierte VW-Gesetz in nur wenigen Punkten ändert. Nur das automatische Entsendungsrecht von Aufsichtsratsmitgliedern für den Bund und das Land Niedersachsen würde wegfallen, zudem würde die zuvor geltende Stimmrechtsbegrenzung auf 20 Prozent beim Volkswagen-Konzern aufgehoben. Die Neufassung war nötig geworden, weil der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Herbst zentrale Punkte des VW-Gesetzes von 1960 gekippt hatte. Im Kern ging es den Luxemburger Richtern dabei um die Begrenzung des Stimmrechts für eines jeden Aktionärs auf maximal 20 Prozent, auch wenn sein Anteil an den VW-Aktien höher ist. Diese Beschränkung lehnt der EuGH ab.

Eine Reaktion des von dieser Beschränkung betroffenen Großaktionärs Porsche steht noch aus. Da der heutige Fronleichnamstag unter anderem in Baden-Württemberg gesetzlicher Feiertag ist, gewinnt der Stuttgarter Autobauer etwas Zeit, um die richtigen Worte zu finden. Der Einigung waren montatelange verbale Rangeleien zwischen Niedersachsen und dem Großaktionär Porsche vorausgegegangen. Porsche-Chef Wendelin Wiedeking hatte bereits Ende 2006 seine Meinung deutlich gemacht: "Das VW-Gesetz ist nicht mehr zeitgemäß. Es gehört abgeschafft, und dafür werden wir uns stark machen". Mehr Freude wird die Gesetzesnovelle bei Gewerkschaften und dem VW-Betriebsrat auslösen. Es sieht auch in Zukunft vor, dass bei VW Produktionsstätten nicht ohne die Stimmen der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat verlagert werden können. (ggo)