EU-Parlamentarier halten an CO2-Ziel fest

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Von
  • ssu

Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments hält laut einem heute gefassten Beschluss ohne Wenn und Aber an dem Ziel fest, den CO2-Ausstoß bei Neufahrzeugen ab 2012 auf 120 g/km zu begrenzen. Außerdem einigten sich die Parlamentarier auf ein neues Fernziel beim Kohlendioxid-Ausstoß von 95 g/km ab dem Jahr 2020.

Ferner will der Ausschuss, dass Autohersteller, die das für 2012 gesteckte Ziel verfehlen, von Beginn an Strafzahlungen leisten müssen. Ausnahmen soll es nur für kleine Hersteller geben. Die so erzielten Einnahmen sollen nach dem Willen der Abgeordneten zur Forschung an umweltschonenden Antrieben verwandt werden.

Damit erteilt der Ausschuß den gemeinsamen Überlegungen von Bundeskanzlerin Merkel und Frankreichs Präsident Sarkozy, der Autoindustrie "Phase-in" genannte Übergangsfristen bei der CO2-Reduktion zu gewähren, eine klare Absage. Stattdessen unterstützen sie den Vorschlag der EU-Kommission, die CO2-Buße schrittweise zu erhöhen – beginnend 2012 mit 20 Euro je g/km zu hohem CO2-Ausstoß eines Fahrzeugs bis hin zu 95 Euro je g/km im Jahr 2015.

Im Gegensatz zur Kommission, die die 120-g/km-Vorgabe auf Autos mit einem Gewicht unter 2610 kg beschränken will, fordert der Umweltausschuss auch die Einbeziehung schwererer Personenfahrzeuge.

Etwas erweiterten Spielraum stellt die Ausschuss-Mehrheit bei der Berechnung des CO2-Ausstoßes in Aussicht. Grundlage bleibt der Kommissionsvorschlag, nach dem der Grenzwert gewahrt ist, wenn der Hersteller mit technischen Maßnahmen am Antrieb einen CO2-Ausstoß von 130 g/km verwirklicht. Eine zusätzliche Einsparung von maximal 10 g/km darf zum Beispiel auch rechnerisch ermittelt werden, indem man voraussetzt, dass der Biosprit-Anteil im 2012 verfügbaren Kraftstoff wächst und der Motor bei gleichem Verbrauch weniger fossilen Kraftstoff verbrennt. Zumindest in Deutschland wird diese Rechnung nach dem Stopp für E10-Benzin voraussichtlich nicht aufgehen.

Zugleich zeigt sich der Ausschuss in seinem heutigen Beschluss gnädiger, was die Einbeziehung so genannter "eco-innovations" als Gutschrift in die CO2-Rechnung angeht, für die sich namentlich der deutsche Vervand der Automobilindustrie (VDA) eingesetzt hatte. Gemeint sind Spritspar-Techniken, die im derzeit geltenden Prüfzyklus zur Ermittlung des Verbauchs beziehungsweise des CO2-Ausstoßes nicht erfasst werden – zum Beispiel energiesparende Scheinwerfer. Allerdings soll die Gutschrift maximal 75 Prozent des tatsächlichen CO2-Ausstoßes betragen dürfen.

Aufatmen dürfen auch Nischenhersteller: Firmen mit einer Jahrsproduktion bis zu 10.000 Einheiten sind von den CO2-Auflagen ganz befreit. Autohersteller mit einer Jahresproduktion bis zu 300.000 Stück soll es alternativ zum 120-g/km-Ziel erlaubt werden, den Flottenausstoß ihrer Fahrzeuge um 25 Prozent gegenüber dem Wert von 2006 zu senken, um Strafzahlungen zu entgehen.

Voraussichtlich im Oktober oder November wird sich das Europäische Parlament mit den Plänen des Umweltausschusses in erster Lesung befassen. (ssu)