Abwrackprämie lässt sich jetzt risikolos beantragen
- Gernot Goppelt
Seit heute lässt es sich beim zuständigen Amt schwarz auf weiß nachlesen: Ab Ende März reicht es für die Reservierung der so genannten Umweltprämie, die Kopie eines Kaufvertrags beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einzureichen. Das teilte die BAFA heute mit.
Bisher gab es bei der Beantragung bei vielen Autokäufern große Verunsicherung, weil man befürchten musste, bei Lieferung eines bestellten Autos ohne eigene Schuld den Anspruch auf die Prämie zu verlieren. Verbände wie der ZDK hatten bereits im Februar kritisiert, dass als Stichtag für die Gewährung der Prämie der Tag der Auslieferung gelten soll. Dieses Verfahren hatte zwar den Vorteil, dass sich Interessenten zunächst vor allem auf Lagerfahrzeuge konzentrierten, so dass sich die Höfe merklich leerten. Wer aber zum Beispiel einen Golf VI bestellt, muss sich je nach Ausstattung und Motorisierung auf monatelange Wartezeiten einstellen, ein Risiko, was nach der bisherigen Regelung vielen zu hoch war – schließlich könnten dann der Prämientopf bereits leer sein.
Die neue Regelung gilt ab dem 30. März, die BAFA wird ab diesem Datum neue Formulare zur Verfügung stellen – und zwar als PDF zum Download. Bis einschließlich zum 29. März müssen die Anträge den bekannten Anforderungen entsprechen, die Antragstellung kann also erst nach Zulassung des Neufahrzeugs erfolgen. Vorher für das neue Verfahren gestellte Anträge können nicht bearbeitet werden, sondern werden an den Antragsteller zurückgeschickt. Wer ein Auto vom Hof kaufen will, kann das noch nach dem alten Verfahren tun, bei Bestellfahrzeugen sollte man besser bis Ende März warten. Dabei sollten Interessenten an der Prämie genau die so genannte Fördermittelübersicht im Auge behalten, aus der hervorgeht, wie viele von den möglichen 600.000 Anträgen bereits „verbraucht“ sind. Nach heutigem Stand wurden bereits 217.693 Anträge gestellt. Die BAFA teilte heute zudem mit, das für Erbfälle eine neue Regelung gefunden wurde. Gegen Vorlage der beglaubigten Kopie des Erbscheins können zukünftig auch die Verschrottungsprämie für Autos geltend machen. Inwieweit dadurch die Anträge zunehmen, ist allerdings noch offen.
Der Präsident des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK), Robert Rademacher, forderte heute eine Verlängerung der Umweltprämie, die derzeitigen Antragszahlen führen nach seiner Meinung dazu, dass bereits weit vor Ende Dezember der „Fördertopf“ leer sein werde. Die Prämie sei einer der selten Fälle, in denen sich ein Konjunkturprogramm nahezu selbst rechne. Denn der Prämie stehen Einnahmen bei der Mehrwertsteuer gegenüber, die die Kosten aus Staatssicht zum Teil sogar übersteigen – zumindest in diesem Jahr.
Hilfe bei der Argumentation für eine Verlängerung könnte aus unerwarteter Ecke kommen: Wie unter anderem die FAZ berichtet, haben sich die EU-Finanzminister heute auf einen reduzierten Mehrwertsteuersatz in einigen Dienstleistungsbranchen geeinigt. Dass dies auch für Restaurants gilt, wie es der Franzose Nicolas Sarkozy forderte, ist dabei nur eine amüsante Randnotiz. Auch beim Friseurbesuch oder bei Leistungen auf dem Bau soll die niedrigere Mehrwertsteuer erlaubt werden. Peer Steinbrück, der dies für Deutschland ablehnt, stellt sich laut Spiegel bereits auf innenpolitischen Druck ein. Diesen könnte man vielleicht an anderer Stelle ablassen, wenn man zum Beispiel die Abwrackprämie verlängert. (ggo)