Abwrackprämie aufgestockt: Bis zu 2 Millionen × 2500 Euro

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Von
  • ssu

Die Bundesregierung will die Mittel für die Abwrackprämie gegenüber dem ursprünglich vorgesehenen Etat mehr als verdreifachen. Das Bundeskabinett hat heute beschlossen, den Verschrottungsbonus in der ursprünglichen Höhe von 2500 Euro zu gewähren – bis zu einem Gesamtvolumen von 5 Milliarden Euro. Dies meldet unter anderem die Tagesschau. Damit könnten im Ganzen 2 Millionen Prämien ausgezahlt werden. Die noch ausstehende Zustimmung von Bundestag und Bundesrat zu dem Vorhaben gilt als sicher, berichtet die Deutsche Welle. Die ursprünglich auf 1,5 Milliarden Euro (600.000 Prämien) gedeckelten Mittel sind seit dem 1. April ausgeschöpft.

Wirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) betonte den Berichten zufolge, dass die Mittel aber nicht noch einmal erhöht würden. Ende des Jahres sei endgültig Schluss, sofern der Topf nicht schon vorher ausgeschöpft sei. Für eine Dauersubventionierung stehe er nicht zur Verfügung.

Vertreter der Opposition kritisierten die Weiterzahlung der Abwrackprämie als Wahlgeschenk, der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) monierte, dass es der offiziell "Umweltprämie" getauften Subvention an ökologischer Lenkungswirkung fehle – gefördert wird auch der Kauf von Neuwagen, die lediglich Euro 4 erfüllen.

Demgegenüber begrüßte der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) den heutigen Kabinettsbeschluss als Entscheidung "im Interesse der Kunden und des Handels" und als "Sieg des Vertrauensschutzes". Das Kfz-Gewerbe geht nach Darstellung seines Sprechers davon aus, dass auch der vergrößerte Prämientopf geleert wird: Die "Zielgruppe" der Umweltprämie umfase knapp 11 Millionen Fahrzeuge, davon 7,6 Millionen Pkw mit einem Marktwert bis 2500 Euro und einem Alter über 9 Jahren. Weitere 3,2 Millionen Altfahrzeuge haben nach Einschätzung des ZDK hingegen noch einen Marktwert zwischen 2500 und 3500 Euro. Wirtschaftsminister zu Guttenberg rief die Konsumenten heute hingegen dazu auf, "sehr vernünftig zu überprüfen", ob die Inanspruchnahme der Prämie tatsächlich notwendig ist. (ssu)