Probleme beim Scoring: Datenschützer verwarnt Wirtschaftsauskunftei

Der baden-württembergische Datenschutzbeauftragte Stefan Brink hat einen Scoring-Anbieter ermahnt, dass Kreditwürdigkeit auf Faktenbasis bewertet werden muss.

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Probleme beim Scoring: Datenschützer verwarnt Wirtschaftsauskunftei

(Bild: nuruddean / Shutterstock.com)

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Aufgrund zahlreicher Beschwerden von Betroffenen hat der Datenschutzbeauftragte für Baden-Württemberg, Stefan Brink, jüngst geprüft, wie Wirtschaftsauskunfteien Daten erheben und auswerten sowie auf dieser Basis Berechnungsverfahren für Bonitätsbeurteilungen erstellen. Dabei sind dem Kontrolleur nach eigenen Angaben einige problematische Praktiken aufgefallen. Diese veranlassten ihn dazu, in einem Fall eine im "Ländle" ansässige Scoring-Firma gebührenpflichtig zu verwarnen.

Die Aufsichtsbehörde hat laut dem Ergebnisbericht etwa festgestellt, dass Anbieter die Kreditwürdigkeit "nicht immer anhand konkret vorliegender Daten des jeweiligen Unternehmens" eingeschätzt hätten. Vielmehr hätten "gerade nicht vorliegende Informationen" etwa über ausschlaggebende Unternehmens- oder Finanzzahlen dazu geführt, "dass der empfohlene Kreditrahmen niedrig eingestuft wurde". Eine positive Bewertung sei in diesen Fällen angeblich zu riskant gewesen, habe eine Auskunftei ihren Ansatz begründet.

Brink kritisiert die damit verknüpften Folgen. "Dem durch eine Wirtschaftsauskunftei empfohlenen Kreditrahmen folgen Kreditgeber in aller Regel – die Zukunftsfähigkeit von Unternehmen durch notwendige Investitionen bleibt so jedoch auf der Strecke", gibt er zu bedenken. Zudem könnten Dritte durch die nur eingeschränkt positive Bewertung den Eindruck gewinnen, der ausgegebene Scoring-Wert komme durch Zahlungsrückstände der damit versehenen Firma in der Vergangenheit zustande.

Der Behördenleiter erinnert die Branche daher daran, dass eine Kreditwürdigkeit nur rechtmäßig bewertet werden könne, wenn das Scoring "auf einer ausreichenden und zutreffenden Tatsachengrundlage beruht". Ein Score-Wert, der "hauptsächlich auf Wahrscheinlichkeitswerten basiert" und für den aufgrund fehlender konkreter Informationen vor allem die Daten "ähnlicher" Unternehmen und Personen als Basis dienten, sei "schlicht unzulässig".

Bürger oder Unternehmer dürften auch nicht gezwungen werden, "ihre Daten gegenüber Wirtschaftsauskunfteien preiszugeben, wenn ihnen sonst eine schlechte Bewertung droht", mahnt Brink. Der Legitimation solcher Bewertungen unter dem Deckmantel der "Meinungsfreiheit" trete die Behörde entschieden entgegen. Auch wenn Auskunfteien ihre Ansicht über die Kreditwürdigkeit Betroffener verbreiteten, bedürfe es "eines wahren und überprüfbaren Tatsachenkerns". Alles andere sei rufschädigend.

In dem konkreten Fall hat der Kontrolleur den Sanktionsrahmen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erstmal außen vor gelassen. Die Scoring-Firma kam so glimpflich davon. Ein Verwarngeld beträgt in der Regel zwischen fünf und 55 Euro. Den Namen der getadelten Firma teilte Brink nicht mit. Unter den großen Wirtschaftsauskunfteien ist die zu Arvato beziehungsweise Bertelsmann gehörende Infoscore Consumer Data in Baden-Württemberg mit Standort Baden-Baden ansässig.

Generell moniert Brink, dass "Regeln und Variablen" der Wahrscheinlichkeitsberechnungen für Kreditausfälle und den abschließenden Bewertungen noch immer "ein streng gehütetes Geschäftsgeheimnis" seien. Nicht selten lägen den Resultaten jedoch veraltete oder falsche Daten zugrunde. Selbst Beschwerden von Betroffenen, diese Ausgangsinformationen zu berichtigen beziehungsweise zu löschen, verhallten trotz der mit der DSGVO verknüpften einschlägigen Rechte "zumeist ungehört aufseiten mancher Auskunfteien". Zuvor hatte die hessische Datenschutzbehörde Pannen bei der Schufa aufgedeckt. Scoring kommt nicht nur bei größeren Anschaffungen wie etwa Haus oder Auto zum Einsatz, sondern läuft in der Regel auch bei Online-Einkäufen im Hintergrund ab.

(jk)