Edit Policy: Für freies öffentliches WLAN – Freifunker sind Alltagshelden!

Die Reform der Störerhaftung hätte längst für freies WLAN in Deutschland sorgen sollen. Doch jüngste Gerichtsurteile führen das ad absurdum, findet Julia Reda.

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(Bild: Devenorr/Shutterstock.com/Diana Levine)

Lesezeit: 7 Min.
Von
  • Felix Reda
Inhaltsverzeichnis

Die COVID-19-Pandemie hat die Lücken in der deutschen Breitbandversorgung offensichtlich gemacht. Sozial benachteiligte Schüler*innen müssen mitunter ihr teures Handy-Datenvolumen nutzen, um von Zuhause am Unterricht teilnehmen zu können, weil ihnen kein stabiles WLAN zur Verfügung steht.

Spätestens jetzt müssten wir Freifunk-Initiativen in einem Atemzug mit den Alltagsheld*innen nennen, die während der Pandemie für andere Menschen einkaufen oder Gesichtsmasken nähen. Indem sie ihre privaten WLAN-Anschlüsse ohne Passwortschutz mit der Öffentlichkeit teilen, versorgen Freifunker*innen nicht nur Wohnblöcke und öffentliche Plätze, sondern auch Unterkünfte von Obdachlosen oder Geflüchteten mit einem Zugang zum Internet, der heute mehr denn je für eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben notwendig ist.

Kolumne: Edit Policy

(Bild: 

Volker Conradus, CC BY 4.0

)

In der Kolumne Edit Policy kommentiert der ehemalige Europaabgeordnete Felix Reda Entwicklungen in der europäischen und globalen Digitalpolitik. Dabei möchte er aufzeigen, dass europäische und globale netzpolitische Entwicklungen veränderbar sind, und zum politischen Engagement anregen.

Doch die Realität sieht anders aus: Anstatt gesellschaftlicher Anerkennung erfahren Betreiber*innen öffentlicher WLANs immer wieder, dass deutsche Gerichte sie unter Generalverdacht stellen, wenn Großunternehmen der Unterhaltungsindustrie sie angeblicher Urheberrechtsverletzungen bezichtigen.

Ein Kölner Gericht verurteilte kürzlich die Mutter eines Freifunkers zu einer Schadensersatzzahlung von 2000 Euro, unter der Annahme, sie selbst habe eine Urheberrechtsverletzung über das auf ihren Namen angemeldete freie WLAN begangen. Dabei verfügt die fast 70-jährige Frau weder über einen Computer, noch über die Kenntnisse, wie man Filesharing betreibt. In einem zweiten Fall droht einem Freifunker, der sein Hausprojekt mit freiem WLAN versorgt, sogar eine Verurteilung zu einer strafbewehrten Unterlassungserklärung von 250.000 Euro oder sechs Monaten Haft, weil über seinen Freifunk-Knoten für zwanzig Sekunden ein Spielfilm zum Download angeboten worden sein soll.

In beiden Fällen sind die Gerichte bislang der gefährlichen Argumentation des Filmunternehmens Warner Bros. über die Feststellung der Täterschaft gefolgt. Dieser Argumentation zufolge könne grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass die jeweiligen Anschlussinhaber*innen selbst die mutmaßlichen Urheberrechtsverletzungen begangen haben, die über ihren Anschluss passiert sind. Um diese Vermutung zu widerlegen, müssen die Anschlussinhaber*innen nachweisen können, wer die Tat stattdessen begangen hat. Selbst ein plausibler Nachweis der eigenen Unschuld, etwa aufgrund mangelnder Fähigkeiten, die Tat selbst begangen zu haben, reicht demnach nicht aus.

Der Förderverein freie Netzwerke, der sich für die flächendeckende Versorgung mit freien, offenen Kommunikationsnetzwerken einsetzt, unterstützt beide Beklagten und weitere Betroffene bei der Begleichung ihrer Prozesskosten und sammelt deshalb unter dem Motto „Freifunk statt Angst“ Spenden, um Privatpersonen mehr Rechtssicherheit beim Betrieb freier WLANs zu geben.

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Während die Zivilgesellschaft seit Jahren die grundrechtliche Bedeutung des Zugangs zum Internet betont, hat die Politik das Thema lange Zeit verschlafen. Die grundsätzliche Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Freifunk-Initiativen, die die Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag versprochen hatte, ist sie bis heute schuldig geblieben.

Kurz vor der letzten Bundestagswahl hatte der Bundestag allerdings dafür sorgen wollen, dass es zu solchen Klagen gegen Betreiber*innen freier WLANs gar nicht mehr kommen sollte. Mit einer Reform der Störerhaftung im Jahre 2017 verfolgte die damalige Große Koalition das Ziel, Freifunk und andere offene WLANs gesetzlich vor Urheberrechtsansprüchen zu schützen, um die unkalkulierbaren Abmahn- und Gerichtskosten nicht mehr allein den Privatpersonen oder zivilgesellschaftlichen Initiativen wie dem Förderverein freie Netzwerke aufzubürden.