Bundesregierung segnet Lauschverordnung ab

Das Bundeskabinett hat die umstrittene Telekommunikations-Überwachungsverordnung ohne weitere Aussprache beschlossen.

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Ohne weitere Aussprache hat das Bundeskabinett in seiner heutigen Sitzung in Berlin die umstrittene Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV) abgenickt. Der Maßnahmenkatalog zum Lauschangriff auf die Surfer und (Mobil-)Telefonierer tritt damit nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Da es sich gemäß § 88 des Telekommunikationsgesetzes (TKG), in dem die TKÜV hauptsächlich wurzelt, um eine Regierungsverordnung handelt, bedarf der abgesegnete Entwurf keiner Zustimmung des Bundesrats. Die Länder hatten mehrfach beklagt, nicht an der Entscheidungsfindung beteiligt worden zu sein.

Die Vorgeschichte der TKÜV erstreckt sich bereits über mehrere Jahre. Den ersten Entwurf legte die konservativ-liberale Regierungskoalition im Frühjahr 1998 vor. Er wurde schon im Sommer desselben Jahres nach heftigen Protesten von Wirtschaftsverbänden und Datenschützern auf Eis gelegt. Einen zweiten, leicht entschärften Referentenentwurf veröffentlichte das Wirtschaftsministerium im Februar 2001. Auch er stieß auf lautstarke Kritik. Ende September, angesichts der Terroranschläge in den USA "akzeptierte" die Wirtschaft schließlich die nochmals überarbeitete Verordnung.

Gemäß der TKÜV müssen Internet-Zugangsanbieter Surfer, die sich über Modem oder ISDN ins Netz einwählen, sowie Backbones nicht gesondert überwachen. Anbieter von Standleitungen oder anderen breitbandigen Anschlüssen wie DSL oder Kabel sind allerdings zur Vorhaltung von teuren Abhörboxen verpflichtet. Die Provider rechnen daher mit Kosten in mehrstelliger Millionenhöhe.

Die Verfasser des letzten Entwurfs gehen trotz der Ausnahmen davon aus, dass auf Anordnung "die Überwachung des gesamten Internetnutzungsverhaltens" beim Betroffenen "vollumfänglich" möglich sein wird. Die Bundesregierung glaubt, dass die Eingriffe in das Fernmeldegeheimnis der Nutzer im engen Rahmen der Verfassung bleiben. Bei der Erstellung der TKÜV, betont das Wirtschaftsministerium, sei besonderer Wert darauf gelegt worden, dass die Verpflichteten im Überwachungsfall nicht die Telekommunikation unbeteiligter Dritter erfassen dürfen. Ermittler dürfen beispielsweise keinen Zugriff auf die Telekommunikationsanlagen der Betreiber selbst haben. Die genauen Bestimmungen zur Umsetzung der TKÜV müssen noch in einer Technischen Richtlinie geregelt werden, die die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post gemeinsam mit der Wirtschaft erarbeiten soll.

Kritiker der Verordnung bezweifeln vor allem die Effizienz der beschlossenen Maßnahmen. Obwohl momentan bereits rund 4.000 Telekommunikationsverbindungen in Deutschland pro Tag überwacht werden, gibt es bis dato keinerlei Erfolgskontrolle. Ein vom Bundesjustizministerium in Auftrag gegebenes entsprechendes Gutachten lässt seit Jahren auf sich warten. (Stefan Krempl) / (hod)