Google verweist in der Bildersuche auf Faktenchecks

Nutzt man die Google-Bildersuche, erscheinen unter manchen Ergebissen Faktencheck-Markierungen und Erklärungen, ob Bilder manipuliert sind.

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Google verweist in der Bildersuche auf Faktenechecks

(Bild: Bubble_Tea Stock/Shutterstock.com)

Lesezeit: 2 Min.

"Es gibt keine Haie, die in den Straßen von Houston schwimmen", informiert Google bei einer entsprechenden Suche in den Bildern. Die Suchmaschine hat die Faktencheck-Funktion, die es bereits für Seiten und Nachrichten gibt, um Bilder erweitert. Sie soll nach und nach weltweit zur Verfügung stehen.

Sucht man nach dem Schlagwort "Hai" und der US-amerikanischen Stadt "Houston" in der Bildersuche, erscheinen tatsächlich Abbildungen, die einen vermeintlichen Hai neben einem Autospiegel schwimmend zeigen. Die dazugehörigen Links führen allerdings bei diesem Beispiel direkt zu Nachrichtenportalen, die darüber berichten, dass es gefälschte Fotos sind. Ähnliches möchte Google nun verbreitet sicherstellen. Die Markierung eines Faktenchecks erscheint direkt in der Suchübersicht, beim Klicken zur größeren Vorschau des Fotos, tauchen dann zusätzliche Informationen auf, die den Hintergrund eines Bildes erklären.

"Fotos und Video sind ein toller Weg, Menschen zu helfen, die Welt besser zu verstehen. Visuelle Medien haben aber auch ihre Tücken – gerade bezüglich der Fragen nach Herkunft, Echtheit und dem Kontext", heißt es in einem Blogbeitrag von Google. Der nun eingeführte Faktencheck soll Nutzern die Einordnung erleichtern. Dafür verweist Google auf Inhalte von Quellen aus dem Web, die bestimmte Kriterien erfüllen, und damit als geeignet für die Kontrolle gelten. Google selbst führt die Faktenchecks also nicht durch, sondern lässt sie durchführen.

Die Faktenchecks beinhalten die überprüfte Behauptung, die Quelle der Behauptung, den Namen des für den Faktencheck Verantwortlichen und eine Zusammenfassung, ebenfalls vom Faktenchecker. In den Erklärungen zu der Funktion, weist Google auch darauf hin, dass Beschwerden an die Faktenchecker gerichtet werden müssen. Unterzieht jemand eine Seite der Prüfung und der Seitenbetreiber ist damit nicht einverstanden, kann er also nicht Google direkt belangen.

(emw)