Kabinett stellt Weichen fĂĽr elektronische Unterschrift

Geschäftsverträge im Internet können künftig auch elektronisch unterzeichnet werden.

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Geschäftsverträge im Internet können künftig auch elektronisch unterzeichnet werden. Das Kabinett beschloss heute in Berlin die Signaturverordnung, die die Sicherheitsstandards für die elektronische Unterschrift festlegt. Die neue Verordnung löst die seit 1997 geltende Verordnung zur digitalen Signatur ab.

Im Text der Verordnung sind die Einzelheiten des Signaturgesetzes näher beschrieben, so zum Beispiel die technischen Anforderungen an eine elektronische Unterschrift. Die Trennung existiert, weil eine Verordnung schneller geändert werden kann und daher flexibler am Puls des Fortschritts liegt.

Mit Chipkarte, einem Lesegerät und einer Geheimnummer kann sich der Kunde künftig im Internet ausweisen. Eine so unterzeichnete Bestellung gilt dann als gleichrangig mit einer handschriftlich signierten. Die zivilrechtlichen Voraussetzungen für die elektronische Signatur waren schon im Sommer in Kraft getreten. Die jetzt beschlossene neue Signaturverordnung legt Sicherheitsbestimmungen für die elektronische Unterschrift fest, zum Beispiel den Fälschungsschutz. Im Verwaltungsbereich -- etwa zur elektronischen Ausstellung von Führerschein oder Personalausweis -- sind die rechtlichen Grundlagen allerdings noch nicht gelegt. (cgl)