Behandlung der Umsatzsteuersätze von 5 und 16 Prozent in der Elster-Umsatzsteuervoranmeldung

Die Finanzverwaltung verzichtet nun einfach auf die Trennung nach Steuersätzen. Entwickler von Buchhaltungslösungen müssen aber deutlich agiler sein.

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Von
  • Dr. Holger Schwichtenberg
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Die Finanzverwaltung verzichtet nun einfach auf die Trennung nach Steuersätzen. Entwickler von Buchhaltungslösungen müssen aber deutlich agiler sein.

Im Januar 2020 hatte ich hier in meinem Blog über Unzulänglichkeiten in der Elster-Software der deutschen Finanzverwaltung berichtet ("Die Finanzverwaltung und ihre schlechte Elster-Software").

Mit großer Spannung habe ich direkt heute Vormittag ins Elster-Portal "MyElster" geschaut, um mir anzusehen, wie die Finanzverwaltung in ihrer Software auf die ab heute geltenden neuen Umsatzsteuersätze von 5 und 16 Prozent reagiert hat. Es muss ab heute möglich sein, Umsatzvorsteuervoranmeldungen mit den neuen Steuersätzen abzugeben. Denn bei vor im Juni fakturierten Leistungen galt schon der neue Steuersatz, wenn der Leistungszeitpunkt zwischen dem 1. Juli und dem 31. Dezember2020 liegt (vgl. BMF-Schreiben vom 23. Juni 2020). Dieses Schreiben hat interessanterweise immer noch den Status "Entwurf".

In der Umsatzsteuervoranmeldung und der Umsatzsteuererklärung erwartete die Finanzverwaltung bisher eine Trennung der Umsätze nach Steuersätzen. Es gab dafür die Zeile 26 (Steuerpflichtige Umsätze zum Steuersatz 19 Prozent) und 27 (Steuerpflichtige Umsätze zum Steuersatz 7 Prozent). Nun sollte man erwarten, dass die Finanzverwaltung zusätzliche Zeilen für 16 Prozent und 7 Prozent eingeführt hat.

Ein Blick in das Formular zur Umsatzsteuervoranmeldung für Juni 2020 zeigt aber, dass es keine neuen Zeilen gibt (s. Abb.).

Ein auf den ersten Blick deutlich sichtbarer Hinweiskasten fehlt leider. Ich hätte so einen Kasten dort eingeführt.

Immerhin im "Kleingedruckten" (Klick auf das Fragezeichen) steht: "Umsätze, die den bis zum 30.6.2020 geltenden Steuersätzen von 19 % oder 7 % unterlegen haben, sind in den Zeilen 26 und 27 zu erklären. ...Vom 1.7.2020 bis zum 31.12.2020 wurde der allgemeine Steuersatz von 19 % auf 16 % und der ermäßigte Steuersatz von 7 % auf 5 % gesenkt. Die geänderten Steuersätze sind auf die ab diesem Zeitpunkt bewirkten Umsätze anzuwenden. Diese Umsätze sowie der darauf entfallende, selbst berechnete Steuerbetrag sind insgesamt in die Felder 35 und 36 einzutragen. Dies gilt auch für Umsätze, für die eine Anzahlung vor dem 1.7.2020 vereinnahmt wurde."

Nicht verwirren lassen darf man sich hier von den Nummern: Im ersten Satz spricht die Steuerverwaltung von Zeilen, unten dann von Feldern. Die Felder 35 und 36 sind in Zeile 28. Es gibt aber auch noch eine Zeile 35 (Felder 95 und 98), die genau heißt "Zu anderen Steuersätzen", sich aber auf innergemeinschaftliche Erwerbe bezieht.

Die Finanzverwaltung verzichtet also für diese Steuersätze auf die Trennung nach Steuersätzen. Dies steht auch so im oben genannten BMF-Schreiben, dort sogar besser erklärt mit dem Verweis auf die Zeile (!) 28: "Die Umsätze zu den Steuersätzen 16 Prozent und 5 Prozent sowie der darauf entfallende, selbst berechnete Steuerbetrag sind insgesamt in der Zeile 28 der Umsatzsteuervoranmeldung für den Voranmeldungszeitraum der Leistungsausführung im Jahr 2020 bzw. Zeile 45 der Umsatzsteuererklärung für das Kalenderjahr 2020 einzutragen."

Laut Elster-Forum und "Buchhaltungs-Butler" kam der Vorschlag dafür von der "Umsatzsteuer-Vordruckkommission" (ja, auch dafür gibt in Deutschland eine eigene Kommission).

Man kann das eine pragmatische Lösung nennen. Man kann aber auch mutmaßen, dass die Finanzverwaltungssoftwareentwicklung nicht agil genug für die schnelle Umsetzung sein könnte. Ob da schon automatisierte Tests im Einsatz sind, die Continuous Integration, Continuous Delivery und DevOps ermöglichen? Ich weiß es nicht, aber die nun gefundene Lösung ist ein Indiz dagegen.

Diese pragmatische Lösung erlaubt der Finanzverwaltung, die begrenzte Umsatzsteuersenkung ohne Softwareänderungen zu vollziehen. Man verzichtet dabei ja nicht auf Steuereinnahmen, sondern nur eine Trennung in der Statistik.

Softwareentwickler wie wir, die eine Buchhaltungssoftware programmieren, haben davon freilich nichts beziehungsweise nur noch mehr Arbeit. Wir mussten agil genug sein, um binnen weniger Tage die neuen Steuersätze zu realisieren und jetzt auch noch die Software so anpassen, dass sie die Steuermeldungen nicht mehr in Zeile 26 und 27, sondern 28 vornimmt.

An der Stelle kann ich nur wieder einmal sagen: Automatisierte Tests der eigenen Software helfen! Mit Continuous Integration, Continuous Delivery und DevOps ist man in der Lage, auch kurzfristige Gesetzesänderungen umzusetzen.

Ich bin sicher, dass die geänderten Umsatzsteuersätze auch weiterhin einigen Menschen viel Arbeit machen werden. Ich bin hingegen nicht sicher, ob die Änderung auch die gewünschten Effekte für die wirtschaftliche Erholung bringen werden. Ich bin aber auch agiler Softwareentwickler und DevOps-Experte, aber keine Wirtschaftsprophet. ()