EMI mahnt Anbieter von Handy-Klingeltönen ab

Der Musikverlag EMI will es Seitenbetreibern verbieten, unlizenzierte Handy-Klingelmelodien anzubieten.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 122 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Clemens Gleich

Der Musikverlag EMI will das wild wuchernde Angebot seiner urheberrechtlich geschützten Musikstücke als nicht-lizenziertes Handy-Gedudel unterbinden. Sie beauftragten die Hamburger Anwaltskanzlei Kamin & Wilke, den Betreibern solcher Klingelton-Seiten Abmahnungen zukommen zu lassen.

Vor etwa einer Woche flatterten die ersten dieser Schreiben in die Briefkästen der Anbieter; nach Aussagen der Rechtsabteilung von EMI ist dieser Prozess allerdings noch nicht abgeschlossen. Man habe vorher recherchiert, eine Liste angelegt und diese werde jetzt abgearbeitet. Die gängige Praxis, ein Stück auf dem Keyboard nachzuspielen und auf den knappen Handy-Speicher zu trimmen, sei eine Verunstaltung der Werke und rechtswidrig. Zudem könne es in vielen Fällen beim Herunterladen eines Stücks durchaus zu Beträgen deutlich über zehn Mark kommen.

Einige der Angeschriebenen erklären auf ihren Seiten, Lizenzgebühren an die GEMA abzuführen und sich in Bezug auf die Verfremdung des Werkes für den mobilen Lautsprecher mit den Verlagen geeinigt zu haben oder in Verhandlungen zu stehen. Laut EMI habe man aber bisher noch keine Lizenzierung für solche Melodien herausgegeben. Der Umfang der Abmahnungen liege im Durchschnitt bei mehr als 200 Stücken pro Website.

Da ein Ausfindigmachen der jeweiligen Rechteinhaber für die einzelnen Stücke bei den umfangreichen Sammlungen recht aufwendig werden kann, ließ man es offensichtlich vielerorts bei den Anbietern einfach darauf ankommen – und nun nimmt man vorsichtshalber die angemahnten Werke vom Netz. Mit freien Kompositionen kann man jedoch kaum ein Geschäft machen, daher werden auf absehbare Zeit wohl einige Melodieseiten ihre Geschäfte einstellen, sollte sich EMI durchsetzen und das Beispiel auch bei anderen Labels Schule machen. (cgl)