"Schumi" lässt Rennsport-Site abmahnen

Formel-1-Star Michael Schumacher lässt die Betreiber von "Michas Formel1-Site" abmahnen – das Webangebot verdankt seine Bezeichnung allerdings dem Spitznamen des Webmasters Michael Stanka.

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Wer ist Micha? Für Rennsportstar Michael Schumacher ist die Antwort auf diese Frage klar: Damit kann nur er selbst gemeint sein, besonders dann, wenn auch noch das Stichwort "Formel 1" fällt. Folgerichtig haben die Betreiber von "Michas Formel1-Site" eine Abmahnung des von "Schumi" beauftragten Sindelfinger Anwalts Nils Harder erhalten. Nach dessen Ansicht suggeriert der Name des Web-Angebots, der Rennfahrer habe "den Betrieb der Webseite ... in irgendeiner Weise gestattet", was nicht der Fall sei. Webmaster Michael Stanka (Spitz- und Rufname: Micha) zeigte sich völlig überrascht von dem anwaltlichen Schreiben. Er bringt auf seiner bereits 1999 als Praktikumsarbeit entstandenen Site Informationen rund um den Formel-1-Zirkus, die keineswegs vorrangig den Kerpener Star-Fahrer betreffen.

Das Schriftstück des Anwalts richtete sich an Stankas Patenonkel Ernst Gierer, Geschäftsführer von Penco Elektronik, der das Web-Angebot seines Neffen und Patenkindes auf dem Firmenserver hostet und auch finanziell unterstützt. Anwalt Harder sieht auf der fraglichen Website "abgesehen von allgemeinen Nachrichten über meinen Mandanten" bloß noch Werbebanner (die tatsächlich eher spärlich platziert worden sind) und außerdem Hinweise, die die Penco-Firmensite betreffen. Er kommt zu dem Schluss: "Dieses Geschäftsgebaren verletzt die Namensrechte meines Mandanten nach § 12 BGB." Der Vorwurf geht also dahin, der Site-Betreiber schmarotze an der Bekanntheit Schumachers, um diese unerlaubterweise seiner eigenen Web-Präsenz zugute kommen zu lassen.

Die Umstände, unter denen die Abmahnung Gierer erreichten, sind nicht minder bemerkenswert. Anwalt Harder habe sich zunächst, erzählt Gierer, telefonisch als Rechtsvertreter eines "unzufriedenen Kunden" ausgegeben und nach der Faxnummer der Firma Penco gefragt. Anschließend sei dann die besagte Abmahnung im Auftrag Michael Schumachers zunächst per Fax, später auch per Einschreiben eingegangen.

Gierer fiel aus allen Wolken: Immerhin hatte er seinem Neffen bei der Konzeption der Site vor zirka zweieinhalb Jahren dazu geraten, statt des ursprünglich geplanten Titels "Michaels Formel1-Site" lieber "Michas Formel1-Site" zu wählen, um durch die Verwendung des Spitznamens von Michael Stanka von vornherein eine allzu starke Assoziation zu Schumacher zu vermeiden. Gierer kann eine gewisse Verärgerung nicht verhehlen: "Müssen wir in Zukunft vorsichtshalber alle unsere Namen ablegen und dafür verwechslungssichere Ziffern wählen?"

In der Abmahnung fordert Schumachers Anwalt die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die den Verzicht auf den Betrieb der betreffenden Site erklärt und eine Vertragsstrafe von 10.500 Mark bei Zuwiderhandlung vorsieht. Außerdem verlangt Harder, die Domain "sofort und unwiderruflich freizugeben".

Gierer und Stanka wollen das Web-Angebot, in das man monatlich deutlich über 1000 Mark investiert habe, nicht kampflos aufgeben und haben den Münchner Rechtsanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth mit ihrer Vertretung beauftragt. Dieser hat in einem ersten Gutachten die Abmahnung als unbegründet bezeichnet. Der durch § 12 BGB geschützte "kraft Gesetz erworbene bürgerliche Name der natürlichen Person", der "in Deutschland aus dem Familiennamen und mindestens einem Vornamen" besteht, sei im Falle des Kerpener Formel-1-Stars eben nicht Micha. Der Fahrer trete auch nicht unter einem solchen Künstlernamen auf. Ein Unterlassungsanspruch, wie er bei vergleichbaren Kollisionen im Markenrecht gegeben sei, scheide schon deshalb aus, weil die Tätigkeitsfelder Schumachers und der Firma Penco so weit voneinander entfernt seien, dass eine Verwechslungsgefahr nicht in Betracht komme. (psz)