Medienforscher sehen Meinungsvielfalt im Internet gefährdet

Im Internet können kommerzielle Anbieter allein nicht die verfassungsrechtlich geforderte freie öffentliche Kommunikation gewährleisten.

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  • Wolfgang Stieler

Im Internet können kommerzielle Anbieter allein nicht die verfassungsrechtlich geforderte freie öffentliche Kommunikation gewährleisten. Das ist das Ergebnis einer Studie hervor, die Medienwissenschaftlern des Hans-Bredow-Instituts und des Instituts für Rundfunkökonomie an der Universität Köln im Auftrag der ARD erstellt haben.

Die Medienwissenschaftler untersuchten verschiedene Online-Dienste unter verfassungsrechtlichen und ökonomischen Gesichtspunkten und kamen zu dem Schluss, dass die Informations-Vermittlung durch Suchmaschinen, Newsarchive und Portale im Internet entscheidende Bedeutung erhalte. Defizite unterschiedlicher Dienste-Typen, die sich aus der Abhängigkeit vieler Online-Dienste von Werbung oder Nutzer-Gebühren ergäben, "beeinträchtigten aber Qualität und Zugänglichkeit der Informationen".

Die Institute fordern den Gesetzgeber daher auf, freie öffentliche Kommunikation auch im Online-Bereich zu sichern. Zur Sicherung der Meinungsvielfalt sollten gemeinwohlorientierte nichtkommerzielle Institutionen wie etwa die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten die Vermittlungsfunktion übernehmen, schlägt die Studie vor.

Mit der Studie untermauern die öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten ihre These; dass sie auch im Internet für eine mediale Grundversorgung zu sorgen hätten. Private Rundfunkanbieter wehren sich gegen die unerwünschte Konkurrenz: Hauptkritikpunkt der privaten Konkurrenten ist, dass die öffentlich- rechtlichen Anstalten mit Gebührenmitteln bestückt in den Wettbewerb zögen. Die Kritiker fordern, dass beide Anstalten sich in ihren Internet-Portalen im wesentlichen auf die Verbreitung ihrer Programme beschränken. (wst)