Medienforscher sehen Meinungsvielfalt im Internet gefährdet
Im Internet können kommerzielle Anbieter allein nicht die verfassungsrechtlich geforderte freie öffentliche Kommunikation gewährleisten.
Im Internet können kommerzielle Anbieter allein nicht die verfassungsrechtlich geforderte freie öffentliche Kommunikation gewährleisten. Das ist das Ergebnis einer Studie hervor, die Medienwissenschaftlern des Hans-Bredow-Instituts und des Instituts für Rundfunkökonomie an der Universität Köln im Auftrag der ARD erstellt haben.
Die Medienwissenschaftler untersuchten verschiedene Online-Dienste unter verfassungsrechtlichen und ökonomischen Gesichtspunkten und kamen zu dem Schluss, dass die Informations-Vermittlung durch Suchmaschinen, Newsarchive und Portale im Internet entscheidende Bedeutung erhalte. Defizite unterschiedlicher Dienste-Typen, die sich aus der Abhängigkeit vieler Online-Dienste von Werbung oder Nutzer-Gebühren ergäben, "beeinträchtigten aber Qualität und Zugänglichkeit der Informationen".
Die Institute fordern den Gesetzgeber daher auf, freie öffentliche Kommunikation auch im Online-Bereich zu sichern. Zur Sicherung der Meinungsvielfalt sollten gemeinwohlorientierte nichtkommerzielle Institutionen wie etwa die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten die Vermittlungsfunktion übernehmen, schlägt die Studie vor.
Mit der Studie untermauern die öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten ihre These; dass sie auch im Internet für eine mediale Grundversorgung zu sorgen hätten. Private Rundfunkanbieter wehren sich gegen die unerwünschte Konkurrenz: Hauptkritikpunkt der privaten Konkurrenten ist, dass die öffentlich- rechtlichen Anstalten mit Gebührenmitteln bestückt in den Wettbewerb zögen. Die Kritiker fordern, dass beide Anstalten sich in ihren Internet-Portalen im wesentlichen auf die Verbreitung ihrer Programme beschränken. (wst)